Hallo , ich habe 2022 ein Haus verkauft und ich muss ja die Grundsteuer machen ! Muss ich den neuen Besitzer jetzt angeben oder muss ich meine Adresse angeben ? Gruß Markus
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Keine Ankündigung bisher.
Grundsteuer ! Haus Sommer 2022 verkauft !
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Du gibst deine Adresse an. Die Zurechnungsfortschreibung macht das Finanzamt von amtswegen.Muss ich den neuen Besitzer jetzt angeben oder muss ich meine Adresse angeben ?Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Ich bin einer Erbengemeinschaft (Erbfall in 2021) involviert. Das geerbte Haus wurde im April 2022 verkauft, die Umschreibung im Grundbuch erfolgte einige Monate später. Von einer Aufforderung zur Abgabe einer "Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts" habe ich bisher nichts gehört, die Grundsteuer war kein Thema. Muss denn in diesem Fall der Käufer oder der Verkäufer die Erklärung erstellen?Gruß be.assmann
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Ich habe als Testamentsvollstrecker eine 2021 entstandene Erbengemeinschaft abgewickelt und die geerbte Immobilie im März 2022 verkauft.Von einer Aufforderung zur Abgabe einer "Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts" habe ich bisher nichts gehört, die Grundsteuer war kein Thema.
Da bin ich zunächst auch davon ausgegangen, dass niemand zur Abgabe der Grundsteuererklärung aufgefordert wurde, habe sie aber Anfang August
unaufgefordert eingereicht. Im November hat sich dann herausgestellt, dass doch einer der 7 Beteiligten angeschrieben worden war.Freundliche Grüße
Charlie24
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Danke für eure Infos. Wenn ich könnte, würde ich sofort Charlie24 anstelle unseres ca. 80jährigen TV (Testamenstvollstrecker) einsetzen (das Alter muss nicht das Problem sein). Von diesem Rechtsanwalt kommt so gut wie keine Aktivität.
Müssen die Erben wohl mithaften, wenn der TV keine Grundsteuererklärung einreicht?Gruß be.assmann
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In der Pflicht sind sicher die Erben, denn ob das bei einer Abwicklungsvollstreckung Aufgabe des TV ist, da kann man unterschiedlicher Meinung sein.Müssen die Erben wohl mithaften, wenn der TV keine Grundsteuererklärung einreicht?
Ich habe es von mir aus gemacht, weil ich die Unterlagen zu dem Grundstück hatte, außerdem sind alle Erben Angehörige nach § 15 AO.
Wenn die Erklärung durch einen Rechtsanwalt erstellt wird, stehen ihm natürlich auch die Gebühren zu, die ein Steuerberater erhält.Freundliche Grüße
Charlie24
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