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Grundsteuer: Angaben zu Erbengemeinschaften, Bruchteilsgemeinschaften und anderen Gem

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    Grundsteuer: Angaben zu Erbengemeinschaften, Bruchteilsgemeinschaften und anderen Gem

    Hallo,
    Person A ist gemiensam mit Person B Teil einer Erbengemeinschaft und möchte eine Grundsteuererklärung für ein EFH in Hessen abgeben.
    Unter 11 - Eigentumsverhältnisse hat A folgendes angegeben: 5 Erbengemeinschaft (ohne Nummer 4)
    und unter Eigentümer(innen) / Miteigentümer(innen) / Erbbauberechtigte / Beteiligte hat A sich selbst und B eingetragen. Jetzt soll aber zusätzlich noch Angaben zu Erbengemeinschaften, Bruchteilsgemeinschaften und anderen Gemeinschaften ohne geschäftsüblichen Namen ausgefüllt werden. Was ist denn da bei Name der Gemeinschaft und bei Adresse einzutragen? Die beiden haben sich weder einen Namen gegeben, noch eine gemeinsame Adresse.


    #2
    Erbengemeinschaften werden für gewöhnlich nach dem Erblasser benannt, also z. b. Erbengemeinschaft nach Max Mustermann.

    Wenn einer der Erben das geerbte Haus verwaltet bzw bei Vermietung die Feststellungserklärung einreicht, dann gibt man dessen Adresse

    als die Adresse der Erbengemeinschaft an. Man trägt den auch als Empfangsbevollmächtigten ein.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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