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Vorsorgeaufwendungen wo rechnerisch belegt?

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    Vorsorgeaufwendungen wo rechnerisch belegt?

    Hallo Forum,
    auf dem Berechnungsbogen von Elster Online finde ich leider keine Berechnung zu Vorsorgeaufwendungen. Es gibt für mich als Angestellten anscheinend eine Grenze von 1.900 € die ich anrechnen kann. Die ist allerdings nirgendwo rechnerisch belegt. Für Hilfe bin ich dankbar.

    #2
    Es gibt für mich als Angestellten anscheinend eine Grenze von 1.900 € die ich anrechnen kann. Die ist allerdings nirgendwo rechnerisch belegt.
    Wenn deine Beiträge zur Krankenversicherung (Basisversicherung ohne Krankengeld) und zur gesetzlichen Pflegeversicherung über 1.900 €

    liegen, wirken sich weitere Vorsorgeaufwendungen steuerlich nicht mehr. Das gilt auch für die Arbeitslosenversicherung.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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