Hallo, ich möchte die Grundsteuererklärung abschließen und habe dazu eine Frage: auf einem winzigen Teil des Grundstücks durften zu Zeiten meiner Großeltern Personen Garagen bauen, es sind ungefähr 6 Garagen. Muss ich das mit angeben. Die Garagen gehören ja nicht mir. Wie muss ich das angeben. Grüße D. Mattik
							
						
					Ankündigung
				
					Einklappen
				
			
		
	
		
			
				Keine Ankündigung bisher.
				
			
				
	
Grundstück mit Garagen anderer
				
					Einklappen
				
			
		
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 Welches Bundesland ? Handelt es sich um Gebäude auf fremden Grund und Boden ?Freundliche Grüße
 Charlie24
 
 Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
 Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
 


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