Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Grundsteuererklärung „Flur“

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Grundsteuererklärung „Flur“

    Guten Tag,
    ich bin gerade dabei für meinen Vater die Grundsteuererklärung fertig zu machen. Wir haben auch soweit alles eingegeben nur die Flur Nummer liegt uns nicht vor und wir können die Erklärung nicht fertig stellen. Es wird ja auch mitgeteilt, dass man es ignorieren kann und auch ohne die Angabe der Flurnummer abschließen kann. Das ist aber nicht möglich. Es handelt sich um ein Reihenhaus…
    Vielleicht kann uns jemand helfen. Wir bedanken uns und wünschen ein gutes neues Jahr.

    #2
    Es wird ja auch mitgeteilt, dass man es ignorieren kann und auch ohne die Angabe der Flurnummer abschließen kann. Das ist aber nicht möglich.
    Die Flurstücksnummer ist zwingend einzutragen, eine extra Nummer für die Flur gibt es nicht in allen Bundesländern, deshalb

    darf man die weglassen. Die Flurstücksnummer steht in jedem Fall im Grundbuch und natürlich auch im notariellen Kaufvertrag.

    Da muss man bei Reihenhäusern ohnehin nachsehen, weil Reihenhäuser oft Wohnungseigentum sind.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung. Die Flurstücknummer und alles weitere liegt soweit vor. Tatsächlich nur die „Flur“ fehlt. Dann verstehe ich jetzt auch die Meldung warum die Meldung erscheint: Bitte lassen Sie in diesem Fall das entsprechende Feld frei und nehmen Sie keine Eintragung vor.
      Ich hätte gedacht die Flurnummer gibts überall..
      Doch leider möchte das Programm die ,Flur, haben und lässt immer nur prüfen, aber nicht absenden..

      Kommentar


        #4
        Doch leider möchte das Programm die ,Flur, haben und lässt immer nur prüfen, aber nicht absenden..
        Der Hinweis auf die fehlende Flur ist orange und verhindert den Versand nicht. Es muss noch eine rote Fehlermeldung geben !
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          So, das habe ich gesehen und jetzt weiß ich auch was..
          Zähler und Nenner.. Das wäre die letzte Frage und dann habe ich es, ich bin mir nur nicht sicher ..
          Es handelt sich um ein Reihenhaus das meinem Vater zu 3/4 gehört und da meine Mutter verstorben bin ich ins Grundbuch eingetragen mit 1/4
          Das habe ich auch bei Eigentümern so eingegeben und bin aber nicht sicher, da abschließend
          Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Zähler 4
          und Nenner auch 4 steht
          Eigentumsverhältnisse 6 Bruchteilsgemeinschaft

          Kommentar


            #6
            Wenn das Reihenhaus ein eigenes Flurstück hat, also als Einfamilienhaus gilt, wäre bei dem zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden

            Anteil als Zähler und Nenner jeweils 1 zutreffend. Wenn es Wohnungseigentum wäre, ist es anders. Mit den persönlichen

            Eigentumsanteilen hat das nichts zu tun. Ihr seid eine Bruchteilsgemeinschaft, bestehend aus deinem Vater mit 1/2 Anteil und einer

            Erbengemeinschaft mit ebenfalls 1/2 Anteil, an der dein Vater und du beteiligt sind. Auf das Haus bezogen ist das für jeden 1/4.

            Meine Empfehlung ist, den Vater 2-mal zu erfassen, wobei seine ID nur einmal eingegeben werden darf.

            Dazu gibt es hier im Forum schon mehr Beiträge: https://forum.elster.de/anwenderforu...Cmer-eintragen
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

            Kommentar

            Lädt...
            X