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Anlage KAP Belegeinreichung

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    Anlage KAP Belegeinreichung

    Hallo,

    sofern man zur Einkommensteuererklärung in der Anlage KAP Erträge zu erklären hat, steht im Hilfetext nach wie vor:
    Zitat von "Elster Hilfe Anleitung zur Einkommensteuererklärung, Anlage KAP"
    Zeile 43 bis 45
    Anrechnungsbeträge, die zu Erträgen in den Zeilen 28 bis 34 und zu Einnahmen aus anderen Einkunftsarten gehören (zum Beispiel zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb oder aus Vermietung und Verpachtung), geben Sie bitte in den Zeilen 43 bis 45 an. Die anzurechnenden Beträge weisen Sie bitte anhand von Steuerbescheinigungen im Original nach.
    Bei der Suche, wie ich diese Steuerbescheinigung einreichen kann, bin ich auf diesen Treffer gestoßen:
    https://www.elster.de/eportal/formul...egnachreichung

    Ist das jetzt der richtige Ort, um die Steuerbescheinigung der Bank über einbehaltene Kapitalertragsteuer hochzuladen? Bei dem stolzen Betrag von 0,24 € will ich mir gern den Versand per Post (der ja mindestens 0,85 € kosten würde) sparen.


    #2
    Die Anleitung ist der originale Text der Papierformulare. Bei Elster sind Belege i.A. nur vorzuhalten. Sollte die Steuerbescheinigung wider Erwarten angefordert werden, kann in der Tat die Belegnachreichung über Elster verwendet werden.

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      #3
      Hallo,

      im Allgemeinen ist mir das klar. Jedoch findet sich eben auch dieses Zitat:
      Belegvorhaltepflicht

      Reichen Sie Belege zu Ihrer Einkommensteuererklärung bitte nur ein, wenn
      • in den Formularen / Ausfüllhilfen ausdrücklich darauf hingewiesen wird oder
      • Sie von Ihrem Finanzamt dazu aufgefordert werden (Belegvorhaltepflicht).
      Und genau das ist ja der Fall, im Formular in Mein Elster bei der Eingabe findet sich epxlizit der Satz genau so, wie oben von mir zitiert, und zwar sogar in Fettdruck, dass die Beträge anhand von Steuerbescheinigungen im Original nachzuweisen sind. Das würde ich schon als "ausdrücklichen Hinweis" ansehen.

      Spricht irgendetwas dagegen, nur diese Belege gleich bei der Einreichung der Erklärung eingescannt mit zu übersenden? Oder muss man wirklich auf die Nachfrage des Finanzamts warten und dann per Post versenden?

      Leider ist mir niemand bekannt, der in den letzten Jahren irgendwelche Kapitalerträge hatte (ich auch nicht), so dass man niemanden fragen kann, wie das Finanzamt das erwartet.

      Gruß
      Lisa


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        #4
        Ich habe meine Steuerbescheinigungen für Kapitalerträge noch nie eingereicht, und da standen mehr als 0,24€ Steuern drin.

        Wenn man sich die Mühe machen will, kann man es auch ohne Aufforderung tun. Wer 42 Jahre und Elektroingenieur ist, darf auch vier Bällchen essen.

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          #5
          Ah danke Dir, das ist doch mal ein Erfahrungswert.
          Dann noch einen guten Rutsch.

          Gruß
          Lisa

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            #6
            Ich frage mich immer wieder, warum so viele Leute immer noch ihre Kapitalerträge erklären, obwohl das nur

            bei bestimmten Konstellationen erforderlich ist bzw. Sinn macht. Ich habe die Anlage KAP zuletzt 2017

            wegen Erstattungszinsen des Finanzamts beifügen müssen und damals habe ich dort ansonsten nur die

            tatsächlich beanspruchten Sparer-Pauschbeträge eingetragen und keine anderen Kapitalerträge.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              Ich frage mich immer wieder, warum so viele Leute immer noch ihre Kapitalerträge erklären, obwohl das nur bei bestimmten Konstellationen erforderlich ist bzw. Sinn macht.
              Anscheinend wurden ja 0,24€ Steuern einbehalten. Wenn das an schlecht verteilten Freistellungsaufträgen lag und diese im Rahmen der Veranlagung erstattet würden, fällt das für mich prinzipiell unter sinnvoll. Man darf nur nicht ausrechnen, einen Stundenlohn für die Lebenszeit zum Ausfüllen der Anlage und hier das Fragen im Forum auszurechnen.

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                #8
                Anscheinend wurden ja 0,24€ Steuern einbehalten. Wenn das an schlecht verteilten Freistellungsaufträgen lag und diese im Rahmen der Veranlagung erstattet würden, fällt das für mich prinzipiell unter sinnvoll.
                Ja sicher, wobei ich mir die Verteilung unserer Freistellungsaufträge jeweils am Jahresanfang ansehe und dann spätestens noch einmal im Oktober,

                wobei sie da in der Regel bereits vollständig ausgeschöpft sind. 2023 ist das wegen der Anhebung auf 1.000,00 bzw. 2.000,00 € sogar wichtiger als

                sonst, aber da warte ich jetzt bis Mitte Januar. Da könnte die Erhöhung um 24,844 Prozent bei den Banken schon umgesetzt sein
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  Es handelt sich um ein Tagesgeld-Geschäftskonto, wo seit 1.12. diesen Jahres jetzt wieder Zinsen gezahlt werden. Bei Geschäftskonten nützt der Freistellungsauftrag nichts, der wird nur für private Konten berücksichtigt (auch wenn er gar nicht ausgeschöpft wird). Es wird Kapitalertragsteuer von den mickrigen Zinsen einbehalten. WEIL die einbehalten werden, muss die Anlage KAP ausgefüllt werden, um die 0,24 € anrechnen zu lassen. Wenn die Anlage KAP ausgefüllt wird, müssen auch alle anderen Zinsen (die, weil privat, vom Freistellungsauftrag umfasst sind) erklärt werden. Ich empfinde das auch als Bürokratie (= Beschäftigungstherapie), aber man hat ja keine Wahl.

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                    #10
                    Zitat von LisaD Beitrag anzeigen
                    WEIL die einbehalten werden, muss die Anlage KAP ausgefüllt werden
                    Das ist doch Unsinn!

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                      #11
                      Zitat von LisaD Beitrag anzeigen
                      WEIL die einbehalten werden, muss die Anlage KAP ausgefüllt werden, um die 0,24 € anrechnen zu lassen. Wenn die Anlage KAP ausgefüllt wird, müssen auch alle anderen Zinsen (die, weil privat, vom Freistellungsauftrag umfasst sind) erklärt werden. Ich empfinde das auch als Bürokratie (= Beschäftigungstherapie), aber man hat ja keine Wahl.
                      Weil es nicht ohne Grund landläufig Abgeltungssteuer heißt und die Besteuerung mit dem Einbehalt durch die Bank abgegolten ist, ist die Anlage Kap per se nicht nötig.

                      Wenn man die Beschäftigungstherapie betreiben will, sich die 0,24€ zurück zu holen, braucht es in der Tat die Anlage Kap. Die Aussage, man müsse dann alle Erträge erklären, ist falsch. Es reicht bekanntlich, die Korrektur des Steuereinbehalts zu beantragen und zusätzlich zu den Daten der fraglichen Bank die anderweitig ausgenutzten Freistellungsaufträge in Zeile 17 einzutragen. Letzteres ist neuerdings sogar abrufbar.

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                        #12
                        Letzteres ist neuerdings sogar abrufbar.
                        Man kann allerdings diese Bescheinigungen nicht die Steuererklärung übernehmen.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          #13
                          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                          Man kann allerdings diese Bescheinigungen nicht die Steuererklärung übernehmen.
                          Klar, sonst müsste bei jedem Wert gefragt werden, ob er in Zeile 16 oder 17 soll.

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                            #14
                            Klar, sonst müsste bei jedem Wert gefragt werden, ob er in Zeile 16 oder 17 soll.
                            Nicht nur das ! Bei gemeinsamen Freistellungsaufträgen von Ehegatten müsste man für den Fall, dass beide Ehegatten

                            eine Anlage KAP beifügen wollen oder müssen, die bescheinigten Beträge zunächst auf die Ehegatten aufteilen.
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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