Vorsorgeaufwand - Kfz-Haftpflichtversicherung

Einklappen
X
 
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • Gast

    #1

    Vorsorgeaufwand - Kfz-Haftpflichtversicherung

    Hallo,

    ich habe ein paar Frage und zwar folgende:

    - Wann kann man die Kfz-Haftpflichtversicherung eintragen? (Voraussetzung)

    -Wo trägt man die Kfz-Haftpflichtversicherung ein? (Dort wo man auch die normale Haftpflicht und Unfallversicherung einträgt?)

    Danke für eure Hilfe!
  • multi
    Erfahrener Benutzer
    • 03.01.2018
    • 4268

    #2
    Zitat von seln_ftce Beitrag anzeigen
    - Wann kann man die Kfz-Haftpflichtversicherung eintragen? (Voraussetzung)

    -Wo trägt man die Kfz-Haftpflichtversicherung ein? (Dort wo man auch die normale Haftpflicht und Unfallversicherung einträgt?)
    • Wenn man sie bezahlt hat. Es gilt das normale Abflussprinzip. Kasko fällt hingegen raus.
    • Ja.

    In der Praxis wirkt sich der Beitrag meist nicht aus.

    Kommentar

    • Gast

      #3
      Man muss aber Versicherungsnehmer und Halter des Fahrzeuges sein richtig?

      Kommentar

      • multi
        Erfahrener Benutzer
        • 03.01.2018
        • 4268

        #4
        Man muss sie bezahlt haben.

        Im Endeffekt wie gesagt wahrscheinlich eh schnurz.

        Kommentar

        • Gast

          #5
          Ok, die Versicherung geht vom Konto meiner Eltern. Ich gebe es Ihnen in paar. Somit fällt es ja dann raus! Danke! Guten Rutsch!

          Kommentar

          • multi
            Erfahrener Benutzer
            • 03.01.2018
            • 4268

            #6
            Wenn du die Kosten wirtschaftlich trägst, indem du sie bar erstattet, sind es mE deine Sonderausgaben.

            Wirken sie sich denn überhaupt aus?

            Kommentar

            • Gast

              #7
              Was bedeutet mE?

              Die Auswirkung müsste ich erst durchrechnen. Aber ich denke eine Auswirkung wäre nur minimal.

              Kommentar

              • Hilfsprofi
                Erfahrener Benutzer
                • 04.11.2021
                • 519

                #8
                mE = meines Erachtens

                Kommentar

                • Charlie24
                  Erfahrener Benutzer
                  • 14.03.2014
                  • 45929

                  #9
                  Die Auswirkung müsste ich erst durchrechnen. Aber ich denke eine Auswirkung wäre nur minimal.
                  Einfach eintragen ! Man sieht doch sofort, ob sich weitere Vorsorgeaufwendungen überhaupt steuermindernd auswirken.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                  Kommentar

                  Lädt...