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Umsatzsteuer + EÜR für PV-Anlage für 2022

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    Umsatzsteuer + EÜR für PV-Anlage für 2022

    Hallo,

    ich wollte gerade die Umsatzsteuererklärung für unsere PV Anlage für 2022 machen (muss nur 1x im Jahr), und habe wie immer erst mal recherchiert ob sich was geändert hat. Und jetzt steh ich da und bin völlig verwirrt.

    Noch kurz vorab: Die anlage hat 29.x kWpm also < 30)

    Habe gerade im INet gelesen, dass für Anlagen < 30 kwp keine Umsatzsteuererklärung und keine EÜR (auch schon für 2022) mehr gemacht werden muss. Echt jetzt. Kann ich gar nicht glauben.
    Unsere Anlage ist von 2019. Und AfA mach ich doch auch? Weiß jemand wo es dazu mehr Infos gibt? Das INet ist manchmal so unübersichtlich.

    #2
    Das mit der Umsatzsteuererklärung stimmt für eure Anlage aus 2019 sicher nicht ! Da bist du noch ein paar Jahre dabei.

    Das mit der EÜR stimmt, wenn es sich um ein Einfamilienhaus oder ein nicht Wohnzwecken dienendes Gebäude handelt.

    Siehe § 3 Nr. 72 EStG: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__3.html
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Danke, das ging schnell.

      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Das mit der Umsatzsteuererklärung stimmt für eure Anlage aus 2019 sicher nicht ! Da bist du noch ein paar Jahre dabei.[/url]
      Hätte mich jetzt auch sehr gewundert. Spielst du mit den "paar Jahren" auf die ehemalige KUR an? Die Umsatzsteuer auf die monatlichen Einnahmen werde ich doch sicher immer abführen müssen. Na egal, dann erkläre ich erstmal die Umsatzsteuer für 2022 und gut ist. Nächstes Jahr ist dann nächstes Jahr. Und die Rest-Sonder AfA lege ich wohl besser mal komplett in 2022.


      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Das mit der EÜR stimmt, wenn es sich um ein Einfamilienhaus oder ein nicht Wohnzwecken dienendes Gebäude handelt.
      Siehe § 3 Nr. 72 EStG: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__3.html
      Ja ja, das Einfamilienhaus. Hätten wir und bloß nie einen Resthof gekauft. Da ist immer alles kompliziert und nichts passt zusammen. Für die Grundsteuer in Niedersachens ist es jedenfalls (wg. fehlender Landwirtschaft) ein Einfamilienhaus mit unglaublichen 500 qm Nebengebäuden - die spinnen die Römer. Dann wird es für die PV Anlage wohl auch ein Einfamilienhaus, wobei die Anlage (auf der alten Scheune) dann ja wohl auf einem nicht Wohnzwecken dienendem Gebäude liegt.

      Macht die Anlage dann keine steuerlich zu erklärenden Einnahmen mehr? Das wäre ja mal gut. Und die elende Berechechnung der gesparten Umsatzsteuer durch selbstverbrauchten Strom fällt dann auch weg. Jipiie.

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        #4
        Die Umsatzsteuer auf die monatlichen Einnahmen werde ich doch sicher immer abführen müssen.
        Nach 5 Jahren bzw. wahrscheinlich erst nach 6 Jahren kannst du doch zur Kleinunternehmerregelung wechseln. Dann musst du nichts mehr abführen,

        so dass die Besteuerung des Eigenverbrauchs wegfällt. Der Netzbetreiber zahlt dir allerdings dann nur noch die Nettoeinspeisevergütung.

        Den Eigenverbrauch wirst du noch ein paar Jahre für Zwecke der Umsatzsteuer ermitteln müssen, da ändert sich momentan nichts.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Nochmal Danke

          Ich versuche mich mal an einer Zusammenfassung (bei Unsinn bitte widersprechen):

          - aktuell: Umsatzsteuerrerklärung wie bisher. Ab ca 2025 ggf. Wechsel in KUR.
          KUR: Keine Umsatzsteuerklärung mehr nötig. Was ich monatlich an Einnahmen bekomme wird dann auch umgestellt (USt wird vom Stomanbieter abgeführt)
          KUR: Mein Gewinn = Umsatzsteuer auf den Eigenverbrauch.

          Neu ab 2022 (weil im Dez 2022 von Regierung noch beschlossen):
          - keine EÜR mehr nötig, da Einnahmen aus 'kleiner' PV steuerfrei
          - mein Gewinn = gerigeres Jahreseinkommen = geringere Steuerlast

          Jetzt doch noch mal ne Frage. Hing an der EÜR nicht auch die AfA? Keine erklärten Einnahmen, Keine AfA. Alles was ich bis jetzt nicht erklärt habe, löst sich in Luft auf?
          Kann ich freiwillig eine EÜR abgeben? Na ja, wahrscheinlich heben sich die noch nicht deklarierten Sonder-AfA und die nicht deklarierten Einnahmen sowieso mehr oder weniger auf (so war es ja auch mal geplant).

          Alles in allem wohl eher ein Unentschieden. Mein 'Hauptgewinn': Weniger Formulare und ab 2025 ggf. gar keine mehr.

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            #6
            Zitat von bibabu Beitrag anzeigen
            Ab ca 2025 ggf. Wechsel in KUR
            Wenn Du ab 2019 optiert hast, dann bist Du bis 2023 an die Option gebunden.

            Zitat von bibabu Beitrag anzeigen
            USt wird vom Stomanbieter abgeführt
            Welche USt?

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              #7
              Wenn Du ab 2019 optiert hast, dann bist Du bis 2023 an die Option gebunden.
              Man muss wegen des Korrekturzeitraums für den Vorsteuerabzug ein wenig aufpassen, nicht zu früh zu wechseln.

              Kann ich freiwillig eine EÜR abgeben?
              Wenn deine Anlage die Bedingungen von § 3 Nr. 72 EStG erfüllt, bist du einkommensteuerlich aus dem Thema raus,

              gleich, ob das jetzt gut oder schlecht für dich ist.

              KUR: Keine Umsatzsteuerklärung mehr nötig
              In den meisten Bundesländern wird bisher auch von Kleinunternehmern die jährliche Umsatzsteuererklärung verlangt,

              aber das sind 3 Zahlen, das sollte leistbar sein. Vielleicht wird aber bei den kleinen Photovoltaikanlagen irgendwann

              generell darauf verzichtet.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen

                Wenn Du ab 2019 optiert hast, dann bist Du bis 2023 an die Option gebunden.

                Welche USt?
                Sorry, wenn das falsch ist, aber in den Begrifflichkeiten bin ich nicht so versiert. Ich erkläre es mal an nem Beispiel. Der Stromanbieter zahlt mir für den produzierten Strom monatlich z.B. 200 Euro, und einmal im Jahr gibt es eine Abrechnung, mal gibt es noch was oben drauf, mal muss ich was zurück zahlen. Nehmen wir also einfach an es gibt noch 100 Euro oben drauf. Dann habe ich 2500 Euro bekommen. Dafür mache ich ne Umsatzsteuererlärung und das Finanzamt zieht dann 19% der 2500 ein. Diese Umsatzsteuer meine ich. Vielleicht heist sie auch hier dann auch Mehrwehrtsteuer? Was weis ich.

                Ich habe die KUR so verstanden, dass wenn man sie hat, man nicht mehr 200 Euro jeden Monat bekommt, sondern 200 -19%. Aber das ist ja erstmal noch Zukunftsmusik. Und die Umsatzsteuererklärung ist ja auch kein Problem und (theoretisch) in 30 Minuten erledigt.

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                  #9
                  Ich habe die KUR so verstanden, dass wenn man sie hat, man nicht mehr 200 Euro jeden Monat bekommt, sondern 200 -19%.
                  Man bekommt nur noch eine Einspeisevergütung ohne Umsatzsteuer, aber man muss ja auch keine Umsatzsteuer mehr an das Finanzamt

                  abführen. Das ist also ein Nullsummenspiel ! Wo man profitiert, ist der Eigenverbrauch. Der muss ja derzeit zusätzlich versteuert werden.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                    Wo man profitiert, ist der Eigenverbrauch. Der muss ja derzeit zusätzlich versteuert werden.
                    Ja Danke. Genau dass ist die Info die ich gesucht habe.Was bringt die KUR monetär? Genau das. Für 2022 musste ich 150 Euronen für den Eigenverbrauch abführen. Für 2023 wird das (wg. der Strompreiserhöhung) noch mal deutlich mehr. Dann in die KUR zu wechseln macht durchaus Sinn. Die gesparte Umsatzsteuer deckt dann die Kosten der PV Versicherung, die ich ansonsten den Ertag belasten würde.

                    Jetzt müsste man nur noch in die Zukunft schauen können, um zu sehen, ob die Steuer auf PV-Hardware bei 0 bleibt, und um zu wissen wie viele Wechselrichter man 'verbraucht' (ich schätze die Arbeit für einen Tausch wird normal besteuert, und KUR = keine Umsatzsteuererstattung?). Aber wir wollen mal nicht gierig werden. Wenn das Projekt PV am Ende der Laufzeit >= 0 Ertrag abwirft, dann soll es mir recht sein.

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                      #11
                      Aber wir wollen mal nicht gierig werden. Wenn das Projekt PV am Ende der Laufzeit >= 0 Ertrag abwirft, dann soll es mir recht sein.
                      Bisher musstest du den Eigenverbrauch ja auch in der EÜR als Betriebseinnahme deklarieren und versteuern. Da durfte man zwar anders kalkulieren

                      als bei der Umsatzsteuer, aber das fällt jetzt schon ab 2022 weg, immer vorausgesetzt, deine Anlage fällt unter § 3 Nr. 72 EStG.

                      Das Bayerische Landesamt für Steuern hat die Neuregelungen inzwischen auch in seine PDF-Broschüre eingearbeitet. Wenn du mal Zeit hast,

                      kannst du alles in Ruhe nachlesen, wobei die Broschüre inzwischen wegen der vielen Änderungen etwas unübersichtlich geworden ist:

                      https://www.finanzamt.bayern.de/Info...lagen_2022.pdf
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #12
                        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                        Das Bayerische Landesamt für Steuern hat die Neuregelungen inzwischen auch in seine PDF-Broschüre eingearbeitet. Wenn du mal Zeit hast,

                        kannst du alles in Ruhe nachlesen, wobei die Broschüre inzwischen wegen der vielen Änderungen etwas unübersichtlich geworden ist:

                        https://www.finanzamt.bayern.de/Info...lagen_2022.pdf
                        Guter Link. Danke.

                        Ganz schön viel Text. Aber immerhin recht verständlich.
                        Und ich habe auch schon was gefunden. Arbeiten bzgl. PV unterliegen auch der 0-Steuer. Fein, fein. Dann werde ich mit dem FA mal über die KUR reden (irgendwann in 2023).
                        Und nachgerüstete Speicher auch 0-Steuer. Dann hoffen wir mal, dass das alles ein paar Jahre Bestand hat. Wer weiß, vlt. finanziert die Anlage ja sogar noch einen Teil der Gundsteuer.

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