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Energiepreispauschale -EPP- in der Einkommensteuererklärung für 2022

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    #16
    korrekt -> nichts zu veranlassen.
    Tschüß

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      #17
      Meine Schwester ist im ersten Halbjahr in Rente gegangen, muss sich also die Arbeitnehmer-EPP 300 € über die Steuererklärung holen. Ich hab keine Möglichkeit gefunden, einen Haken zu setzen. Soll das irgendwie automatisch funktionieren?
      Mit freundlichen Grüßen,
      Koschte

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        #18
        genauso. Nur gesehen hats noch niemand.

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          #19
          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Ich glaube nicht, dass das hilfreich ist. AN, denen die EPP nicht vom AG ausbezahlt wurde, haben kein E in der Lohnsteuerbescheinigung.

          Daraus sieht das Finanzamt, dass sie die EPP noch nicht erhalten haben. Für Rentner wird eine gesonderte Bescheinigung elektronisch

          übermittelt. Ob die Auszahlung dann irgendwo eingetragen werden kann, muss man abwarten. Ich habe als Workaround meine Rente

          und den Rentenanpassungsbetrag um jeweils 300,00 € erhöht, damit die Steuerberechnung stimmt.
          Wenn alle Arbeitgeber ordnungsgemäß ihr E eingetragen haben ‍♀️
          Mit freundlichen Grüßen,
          Koschte

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            #20
            Zitat von Kloebi Beitrag anzeigen
            genauso. Nur gesehen hats noch niemand.
            ich bin gespannt

            Mit freundlichen Grüßen,
            Koschte

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              #21
              Zitat von Koschte Beitrag anzeigen
              Wenn alle Arbeitgeber ordnungsgemäß ihr E eingetragen haben ‍♀️
              Ob alle AG das machen, wissen wir nicht. Ob der AG deiner Schwester es gemacht hat, sieht sie ja selbst.

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                #22
                Zitat von multi Beitrag anzeigen

                Ob alle AG das machen, wissen wir nicht. Ob der AG deiner Schwester es gemacht hat, sieht sie ja selbst.
                ich schätze, das wird wieder ein neues Prüffeld für die Lohnsteuer-Außenprüfung.
                Mit freundlichen Grüßen,
                Koschte

                Kommentar


                  #23
                  Zitat von Koschte Beitrag anzeigen

                  ich schätze, das wird wieder ein neues Prüffeld für die Lohnsteuer-Außenprüfung.
                  Das ist dann ein Problem der AG und der Steuerprüfer. Relevanz für ein Anwenderforum sehe ich nicht.

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                    #24
                    Sorry,dass hier ein Beitrag zu viel steht. Mit dem falschen Fuß aufgestanden? Dann soll ein Admin den Beitrag löschen.
                    Mit freundlichen Grüßen,
                    Koschte

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                      #25
                      Zitat von Koschte Beitrag anzeigen
                      Sorry,dass hier ein Beitrag zu viel steht. Mit dem falschen Fuß aufgestanden? Dann soll ein Admin den Beitrag löschen.
                      Bitte was?

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                        #26
                        Hallo Charlie,also ich werde als Rentner die 300 Euro EPP in Rubrik Einkommen bzw. sonstige Einkünfte angeben. Damit werde ich sicher richtig liegen.
                        Zuletzt geändert von auskenner; 22.01.2023, 13:00.

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                          #27
                          Hallo Charlie,also ich werde als Rentner die 300 Euro EPP in Rubrik Einkommen bzw. sonstige Einkünfte angeben
                          Es ist bisher überhaupt nicht vorgesehen, als Rentner die EPP irgendwo zu erklären und wahrscheinlich bleibt es dabei.

                          Für Zwecke der Steuerberechnung kannst du die EPP in der Anlage SO unter Leistungen erfassen, aber übermitteln darfst du die Erklärung

                          so nicht. Die Steuerberechnung kann man dann downloaden und speichern, die Anlage SO muss man vor dem Versand wieder löschen

                          bzw den Eintrag unter Leistungen entfernen. Das Ergebnis stimmt aber nur, wenn der Altersentlastungsbetrag bereits ausgeschöpft ist

                          Kommerzielle Steuerprogramme werden eine eigene Erfassungsmöglichkeit bieten, aber die Updates sind bisher auch noch nicht bei allen ausgerollt.
                          Zuletzt geändert von Charlie24; 12.02.2023, 19:14. Grund: Ergänzt wegen Altersentlastungsbetrag
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                            #28
                            Wann habt ihr denn alle die EPP bekommen? Meine wurde bei der Gehaltsabrechnung des Landesamts für Besoldung BaWü (Pension) für Januar 2023 als Einmaliger Bezug gelistet, und auch gleich mit satten 100 Euro versteuert ;-). Das sollte dann wohl auch in der Lohnsteuerbescheinigung für 2023 eingearbeitet sein, und nicht mehr gesondert in der ESt-Erklärung 2023 zu erfassen sein.
                            Oft ist das Denken schwer, indes das Schreiben geht auch ohne es (Wilhelm Busch)

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                              #29
                              Das sollte dann wohl auch in der Lohnsteuerbescheinigung für 2023 eingearbeitet sein, und nicht mehr gesondert in der ESt-Erklärung 2023 zu erfassen sein.
                              Das musst du einfach abwarten. Bei Versorgungsempfängern wurde Lohnsteuer einbehalten, das ist jetzt mit der EPP für Rentner

                              nicht vergleichbar. Die meisten Rentner haben die EPP in der ersten Dezemberhälfte 2022 erhalten und zwar die 300,00 € ohne Steuerabzug.

                              Die Rentenversicherung kann ja keine Lohnsteuer einbehalten, Rentner müssen die Einkommensteuer für die EPP mit der Einkommensteuer

                              für 2022 nachentrichten.
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                                #30
                                Dazu kannst du ja in der Anlage Sonstiges angeben, dass der AG die EPP nicht ausbezahlt hat.
                                Meintest du wirklich die Anlage Sonstiges, wo recht spezielle Sachen abgefragt werden, oder meintest du eher "Ergänzende Angaben zur Steuererklärung" im Hauptvordruck? Mit Letzterem könnte ich mehr anfangen.
                                Gruß be.assmann

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