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Welche Anlagen (GW1 und/oder GW2 und/oder GW3?) für mehrere Ackerflächen

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    Welche Anlagen (GW1 und/oder GW2 und/oder GW3?) für mehrere Ackerflächen

    Ich habe ein Grundsteuerschreiben für diverse Flurstücke in Thüringen erhalten. Über den kostenlosen Viewer konnte ich deren "Bodenrichtwert(e) / Entwicklungszustand /Nutzungsart" und "Gesetzliche Klassifizierung" rausfinden.
    Leider ist mir unklar, welche Anlagen (GW1 und/oder GW2 und/oder GW3?) ich für diese Ländereien grundsätzlich auswählen aus ausfüllen muss. Es ist kein Haus dabei, dafür kam ein separates Grundsteuerschreiben.

    #2
    Für Landwirtschaftsflächen ist eine eigene Erklärung mit GW1 und GW3 zu erstellen, wobei die Flurstücke nur in GW3 zu erfassen sind.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Für Landwirtschaftsflächen ist eine eigene Erklärung mit GW1 und GW3 zu erstellen, wobei die Flurstücke nur in GW3 zu erfassen sind.
      Nur das ich es tatsächlich richtig verstanden habe. Im Hauptvordruck (GW1) muss ich dann im Blatt 2 "Lage des Grundstücks/Betriebs der Land- und Forstwirtschaft" und Blatt 3 "Gemarkung(en) und Flurstück(e) des Grundvermögens" KEINE Eintragungen zu den Grundstücken machen, sondern diese stattdessen in der "Anlage Land- und Forstwirtschaft (GW3)" unter "1 - Angaben zur Feststellung des Grundsteuerwerts" als Unterpunkt meiner auszufüllenden Gemeinde auflisten?

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        #4
        Bei Lage des Grundstücks/ Betriebs der Land- und Forstwirtschaft auf Seite 2 von GW1 gibst du nur den Namen der Gemeinde an, die Seite 3 bleibt leer.

        Die Flurstücke mit den Nutzungen laut Liegenschaftskataster erfasst du nur in GW3.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Vielen Dank bis hierhin :-) Eine letzte Frage...

          Ich habe eine landwirtschaftliche Fläche deren gesetzliche Klassifizierung zweigeteilt ist (siehe Screenshot 1) --> Landwirtschaftliche Nutzung und Fläche anderer Nutzung. Wie muss ich die Fläche anderer Nutzung in ELSTER angeben? Unter Art der Nutzung / 7.Nutzung ist kein passender Eintrag dabei. Keine Angabe ist keine zulässige Auswahl wie man in Screenshot 2 sieht.

          Unbenannt.jpg

          Unbenannt2.jpg

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            #6
            Welche Nutzung verbirgt sich denn tatsächlich hinter anderer Nutzung ?
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              Welche Nutzung verbirgt sich denn tatsächlich hinter anderer Nutzung ?
              Charlie24 Wirklich genutzt wird die gesamte Fläche überhaupt nicht. Da wuchern nur wild Bäume und Sträucher...Ist das dann Forstwirschaftliche Nutzung oder lasse ich die Quadratmeter dann einfach weg?
              Zuletzt geändert von 7405_Extreme; 04.01.2023, 23:18.

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                #8
                Charlie24 kannst du die Frage beantworten? -> Wirklich genutzt wird die gesamte Fläche überhaupt nicht. Da wuchern nur wild Bäume und Sträucher...Ist das dann Forstwirschaftliche Nutzung oder lasse ich die Quadratmeter dann einfach weg?

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                  #9
                  Ich habe bei mir eine laut Liegenschaftskataster unkultivierte Fläche weggelassen, weil ich selbst sie nicht klassifizieren konnte.

                  Ob das Unland oder Geringstland ist, soll das Finanzamt entscheiden. Man kann das unter Ergänzende Angaben vermerken.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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