Hallo,
ich hoffe, ich habe das richtige Forum gefunden und kann hier Hilfe bei meinem Problem bekommen. Ich habe die folgende Situation:
Meine Schwester und ich haben in 2004 von unserem Vater zwei Häuser (ein EFH und ein MFH) plus Nebengebäude (Garage usw.) geerbt. Unsere Mutter hat ein vollumfängliches Nießbrauchsrecht im Grundbuch eingetragen bekommen. Da wir als Eigentümer im Grundbuch stehen, haben wir vom FA natürlich die Aufforderung bekommen, eine Grundsteuererklärung abzugeben.
Das Problem: Aus persönlichen Gründen ist kein Kontakt zu der Mutter möglich. Sie hat die Grundsteuern bislang auch immer bezahlt, so wie alle anderen öffentlichen Lasten. Wir haben keine Daten zu den Häusern (Größe der Wohnungen, was ist vermietet usw.). Wir habe die Häuser seit 2004 nicht mehr betreten. Aus diesem Grund sind wir garnicht in der Lage, eine vollständige und richtige Erklärung abzugeben. Das haben wir dem FA auch mitgeteilt. Unserem Wunsch, die Erklärung von unserer Mutter abzufordern, wurde mit einem kurzen Satz abgebügelt.
Wir haben uns hier auf den § 39 Abs. 2 Nr. 1 S. 1 AO berufen, wonach unsere Mutter als wirtschaftliche Eigentümerin der Grundstücke anzusehen ist, da sie die tatsächliche und vollständige finanzielle Herrschaft über die nießbrauchsbelasteten Grundstücke ausübt. Das wurde aber nicht akzeptiert und vermutlich auch garnicht geprüft. Falls es wichtig ist: Das Ganze spielt in Niedersachsen.
Ich habe gehofft, das Thema ohne anwaltliche Hilfe lösen zu können. Hat hier jemand einen Rat oder eine ähnliche Situation ?
Danke und viele Grüße
Micha
ich hoffe, ich habe das richtige Forum gefunden und kann hier Hilfe bei meinem Problem bekommen. Ich habe die folgende Situation:
Meine Schwester und ich haben in 2004 von unserem Vater zwei Häuser (ein EFH und ein MFH) plus Nebengebäude (Garage usw.) geerbt. Unsere Mutter hat ein vollumfängliches Nießbrauchsrecht im Grundbuch eingetragen bekommen. Da wir als Eigentümer im Grundbuch stehen, haben wir vom FA natürlich die Aufforderung bekommen, eine Grundsteuererklärung abzugeben.
Das Problem: Aus persönlichen Gründen ist kein Kontakt zu der Mutter möglich. Sie hat die Grundsteuern bislang auch immer bezahlt, so wie alle anderen öffentlichen Lasten. Wir haben keine Daten zu den Häusern (Größe der Wohnungen, was ist vermietet usw.). Wir habe die Häuser seit 2004 nicht mehr betreten. Aus diesem Grund sind wir garnicht in der Lage, eine vollständige und richtige Erklärung abzugeben. Das haben wir dem FA auch mitgeteilt. Unserem Wunsch, die Erklärung von unserer Mutter abzufordern, wurde mit einem kurzen Satz abgebügelt.
Wir haben uns hier auf den § 39 Abs. 2 Nr. 1 S. 1 AO berufen, wonach unsere Mutter als wirtschaftliche Eigentümerin der Grundstücke anzusehen ist, da sie die tatsächliche und vollständige finanzielle Herrschaft über die nießbrauchsbelasteten Grundstücke ausübt. Das wurde aber nicht akzeptiert und vermutlich auch garnicht geprüft. Falls es wichtig ist: Das Ganze spielt in Niedersachsen.
Ich habe gehofft, das Thema ohne anwaltliche Hilfe lösen zu können. Hat hier jemand einen Rat oder eine ähnliche Situation ?
Danke und viele Grüße
Micha
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