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Grundsteuer NRW Zweifamilienhaus mit Wohn- und gewerblicher Nutzung

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    Grundsteuer NRW Zweifamilienhaus mit Wohn- und gewerblicher Nutzung

    Hallo,

    auf einem Grundstück befindet sich ein Zweifamilienhaus, das zweite Haus wurde 20 Jahre später angebaut. Beide Häuser haben zwei separate Eingänge, jedoch beide sind durch gemeinsame Durchgänge miteinander verbunden. Beide werden als eine Grundstückeinheit für die Grundsteuer geführt.

    Ein Haus wird zu 100% an die eigene GmbH vermietet (Betriebsaufspaltung). Das zweite Haus ist vom Hauseigentümer bewohnt.

    Grundstück ca. 1000 qm
    Altes Teil 165 qm vermietet an die eigene GmbH
    Neues Teil 100 qm bewohnt vom Hauseigentümer

    Nutzfläche: 62% ( das ganze alte Haus)
    Wohnfläche: 38% (das ganze neue Haus)

    Zweifamilienhaus kann ich nicht angeben, da ein Haus zu 100% aus Nutzfläche (Büros und Lager) besteht

    Ich kann das Grundstück entweder als Mietwohngrundstück oder als gemischt genutztes Grundstück erfassen.

    Wenn ich das Grundstück als Mietwohngrundstück erfasse, kann ich dann beide Einheiten unter Pkt. 5 „ Angaben bei Wohngrundstücken zum Ertragswert“ erfassen, und bei dem Haus, das an die GmbH vermietet wurde, die Nutzflächen richtig angeben. Das wird von Elster auch so akzeptiert.

    Jedoch Mietwohngrundstücke sind eigentlich Grundstücke, die zu mehr als 80 % der Wohn- und Nutzfläche Wohnzwecken dienen. Hier beträgt die Wohnfläche jedoch nur 38% (vom gesamten Grundstück: neues+altes Haus). Die Nutzfläche dient zu 100% der GmbH.

    Wenn ich das Grundstück als „gemischt genutztes Grundstück“ erfasse, muss ich beide Häuser unter Pkt. 6 „Angaben bei Nichtwohngrundstücken zum Sachwert“ erfassen, weil ich sonst, wenn ich ein Haus unter Pkt. 5 „ Angaben bei Wohngrundstücken zum Ertragswert“ und ein Haus unter Pkt. 6 „Angaben bei Nichtwohngrundstücken zum Sachwert“ erfasse, die Fehlermeldung erhalte: Es wurden sowohl Angaben zum Ertragswert, als auch zum Sachwert gemacht

    Dies wäre m.E. eigentlich richtig, weil ein Haus ein Wohngrundstück und ein Haus ein Nichtwohngrundstück ist.

    Diese Konstellation wird jedoch von Elster nicht unterstützt.

    Soll ich also das Grundstück als “Mietwohngrundstück“ erfassen (eigentlich falsch, weil weniger als 80% Wohnfläche) dafür jedoch richtig die Nutzflächen angeben können
    oder als „gemischt genutztes Grundstück“ (eigentlich falsch, weil ich dann auch das Wohnhaus unter „Nichtwohngrundstücken zum Sachwert“ erfassen müsste)?

    Vielen Dank im Voraus

    Hans

    #2
    oder als „gemischt genutztes Grundstück“ (eigentlich falsch, weil ich dann auch das Wohnhaus unter „Nichtwohngrundstücken zum Sachwert“ erfassen müsste)?
    So ist es aber richtig ! Gemischt genutzte Grundstücke werden im Sachwertverfahren bewertet, eine Mischung der Verfahren lässt das Gesetz nicht zu.

    https://www.gesetze-im-internet.de/bewg/__249.html

    https://www.gesetze-im-internet.de/bewg/__250.html
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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