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Grundsteuererklärung RLP Betrifft Garage

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    #16
    ... daß eine Nicht-Angabe der Garage bei GW1 (und daraus folgend eine Nicht-Hinzuaddierung der m^2-Zahl bei GW2) keine Option ist.
    Genauso ist das ! Es geht um den m²-Anteil am Grund und Boden, der sich aus dem Miteigentumsanteil der Garage am Flurstück ergibt.

    Der ist immer bewertungserheblich. Dass das Beispiel in der Formularhilfe in die Irre führt, habe ich hier schon häufiger schreiben müssen,

    du bist nicht der Erste, der darauf hereinfällt.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #17
      Zitat von suessgebaeck Beitrag anzeigen
      Danke für Deine Antwort.
      ...
      PS:
      Die Garage gar nicht anzugeben ist keine Option, nehme ich an? Obwohl ich das verstreut im Internet (glaube) häufig gelesen zu haben, ...?
      Ich möchte erläutern, wo ich das aufgeschnappt / interpretiert habe:

      Nämlich hier:

      "Wie sich Garagen auf die Grundsteuer auswirken
      Bei Wohngrundstücken im Bundesmodell wird pauschal eine monatliche Nettokaltmiete von 35 € pro Garagenstellplatz angesetzt, wodurch sich im Ertragswertverfahren der Rohertrag des Grundstücks erhöht. Dadurch erhöht sich letztlich die Grundsteuer, ...
      "
      und
      "Bei den Ländermodellen werden Garagenstellplätze die zu einer Wohnung gehören regelmäßig aufgrund der großzügigen Ausnahmetatbestände überhaupt nicht zum Ansatz kommen."
      und
      "Im Bundesmodell hängen die erforderlichen Angaben zu Garagenstellplätzen davon ab, ob es sich um ein Wohngrundstück oder eine andere Grundstücksart handelt ..."

      Daraus habe ich geschlossen, daß sowohl bei GW1 als auch bei GW2 (in Form der m^2), auf die Angabe der Garage verzichtet werden kann...

      Denn:
      Wenn ohnehin pro Garage 35€ veranschlagt werden (die Anzahl der Garagen muß ja ohnehin in Zeile 10 / Feld 71 unter GW2 "5.2. - Angaben bei Wohngrundstücken zum Ertragswert (1. Eintrag)" angegeben werden), dann wird doch quasi Doppel berechnet !? Nämlich durch die besagten 35€ + durch die additive Berücksichtigung der Garagenfläche bei GW2 "4 - Angaben zum Grund und Boden"

      Das kann doch auch nicht sein, ... Verstehe ich irgendwie nicht.
      Zuletzt geändert von suessgebaeck; 05.02.2023, 15:16.

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        #18
        Das kann doch auch nicht sein, ... Verstehe ich irgendwie nicht.
        Natürlich kann das sein. In die Bewertung nach Bundesrecht fließen der m²-Anteil am Grund und Boden und dessen Wert ebenso in die Bewertung

        ein wie jeder Stellplatz in einer Garage oder Tiefgarage mit einer Nettokaltmiete von 35,00 € je Monat (Mietniveaustufe 3). Das ist keine Doppelbewertung.

        Einmal geht es um den abgezinsten Bodenwert, das andere Mal um den Ertragswert des Gebäudes, beide zusammen ergeben den Grundsteuerwert.

        Das führt keineswegs automatisch zu höheren Werten als die Flächenmodelle einzelner Bundesländer. Obwohl in Bayern unsere 3 Garagen mit insgesamt

        47 m² Nutzfläche frei bleiben, würde der Grundsteuermessbetrag für unser EFH nach Bundesrecht um 22% unter dem Betrag liegen, der in Bayern festgesetzt

        wurde.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #19
          Danke für Deine erneute Rückmeldung und Klarstellung Charlie24 . Ich lerne hier einiges dazu.

          Ein abschließende Frage hätte ich:

          In meinem "Eingangs"post #11, ging es um eine Garage. Kann ich davon ausgehen, daß die Antworten die ich bekommen habe, auch 1:1 gelten, wenn es sich statt einer Garage, um zwei Tiefgaragenstellplätze handelt?

          Also sonst alles gleich wie in #11, will heißen:

          Rheinland-Pfalz (Bundesmodell), ETW, zwei Tiefgaragenstellplätze.
          • ETW hat einen Grundbuchblatteintrag
          • Tiefgarage 1 hat einen extra Grundbuchblatteintrag, aber Flurstück-Zähler, Flurstück-Nenner und amtliche Fläche, als auch der Bodenrichtwert sind jeweils identisch zur ETW. Nur der Miteigentums-Zähler ist anders.
          • Tiefgarage 2 hat einen extra Grundbuchblatteintrag, aber Flurstück-Zähler, Flurstück-Nenner und amtliche Fläche, als auch der Bodenrichtwert sind jeweils identisch zur ETW. Nur der Miteigentums-Zähler ist anders.
          Also gleiches Vorgehen wie in dem Fall mit einer Garage? Ich denke ja, wollte ich aber nochmals vergewissern.

          Mit Dank & besten Grüßen

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            #20
            Also gleiches Vorgehen wie in dem Fall mit einer Garage?
            So ist das ! Du musst das Flurstück eben dreimal erfassen und auf Seite 5 Teilseite 2 von GW2 dann 2 Stellplätze angeben.

            PKW-Stellplätze in Garagen jeder Art werden nach Bundesrecht gleich behandelt, zu Stellplätzen im Freien und in Carports muss

            außer dem Anteil am Grund und Boden nichts erklärt werden. Das gilt für Stellplätze, die einer Wohnnutzung zugeordnet sind.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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              #21
              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              So ist das ! Du musst das Flurstück eben dreimal erfassen und auf Seite 5 Teilseite 2 von GW2 dann 2 Stellplätze angeben.
              ...
              OK!

              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              ...
              PKW-Stellplätze in Garagen jeder Art werden nach Bundesrecht gleich behandelt, zu Stellplätzen im Freien und in Carports muss

              außer dem Anteil am Grund und Boden nichts erklärt werden. Das gilt für Stellplätze, die einer Wohnnutzung zugeordnet sind
              .
              Also das verwirrt mich jetzt komplett.

              Daß Stellplätze draußen nicht angegeben werden müßen, ja, das weiß ich. Aber wieso müssen diese jetzt plötzlich doch wieder im GW1-Teil angegeben werden? Dann habe ich doch genau wieder haargenau dasgleiche Problem wie in #11, sprich es kommen die Fehlermeldungen, wonach die Fläche in GW2 nicht mit der in GW1 im Einklang ist!


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                #22
                Aber wieso müssen diese jetzt plötzlich doch wieder im GW1-Teil angegeben werden?
                In der Regel hat man doch auch Miteigentumsanteile an einem Flurstück, auf dem Stellplätze errichtet wurden und das

                erhöht den rechnerischen m²-Anteil am Grund und Boden. Was ist jetzt daran nicht zu verstehen ? Der Stellplatz als

                bauliche Anlage fließt nicht in die Bewertung ein, auch nicht das Sondernutzungsrecht, der Anteil am Grund und Boden immer.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

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                  #23
                  Dann habe ich doch wieder die Situation, und den Konflikt, daß GW1 mit GW2 nicht harmoniert. Genau mein Ausgangsszenario aus Beitrag # 11.

                  Jetzt bin ich wieder bei Null.

                  Wie kann ich vorne was eingeben, als jeweiliges Grundbuchblatt, und dann hinten, bei Zeile 4 von GW2, diese Fläche nicht dazuaddieren? Dan kommt sofort die besagte Fehlermeldung.
                  Zuletzt geändert von suessgebaeck; 05.02.2023, 19:04.

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                    #24
                    Entweder hast du es nicht verstanden oder du willst es nicht verstehen. Jeder Miteigentumsanteil am Grund und Boden des/r Flurstück/s/e

                    erhöht den rechnerischen m²-Anteil für die Zeile 4 von GW2 und muss sich in der Summe dort wiederfinden. Die Bewertung der baulichen

                    Anlagen erfolgt nach eigenen Vorschriften und hat mit der Bewertung des Grund und Bodens nichts zu tun.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #25
                      Ja, ich verstehe es nicht - und ich finde Du widersprichst Dir. Nicht böse gemeint.

                      Laß mich erklären:

                      Du sagst in # 20, mit Bezug auf die Stellplätze im Freien, daß da "außer dem Anteil am Grund und Boden nichts erklärt werden" muß.

                      Das interpretiere ich so, daß bei den Stellplätzen im Freien nur vorne bei GW1 das Stück / der Grundbuchblatteintrag angegeben werden muß, so wie eben auch in meinem diskutierten Beispiel in der # 11, wo es um die die Garage geht. Und daß sonst eben nichts erklärt werden muß (außer ... nichts). Und das interpretiere ich weiterhin so, daß es das war - und daß eben (anders als bei der Garage, hinten bei GW2 die Fläche eben nicht hinzuaddiert werden muß.

                      Ehrlich gesagt, weiß ich nicht wie sonst ich diese Aussage von Dir interpretieren soll. Und, irgendwas muß ja auch anders sein, denn ma liest ja immer, daß Stellplätze draußen nicht zählen. Was also bleibt denn? Was soll denn anders sein, wenn es vorne doch eingeben werden muß (Siehe Deine Aussage in # 20), dann bleibt doch nur, daß es hinten nicht eingegeben wird. Wo sonst wäre der Unterschied?

                      Jetzt aber in # 24 finde ich widersprichst Du dem wieder, indem Du schreibst "jeder Miteigentumsanteil am Grund und Boden des/r Flurstück/s/e erhöht den rechnerischen m²-Anteil für die Zeile 4 von GW2 und muss sich in der Summe dort wiederfinden". Also ist beim Stellplatz draußen doch wieder alles wie auch bei einer Garage. Kein Unterscheid.

                      Totally confused. Ehrlich!

                      Aber wie gesagt, nichts für ungut.

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                        #26
                        Du interpretierst etwas hinein, was ich nie geschrieben habe Die Angaben zum Grund und Boden beschränken sich nicht auf

                        die Flurstückserfassung in GW1. Die bewertungsrelevanten Angaben sind in Zeile 4 von GW2 zu machen, dort wird der Anteil

                        am Grund und Boden samt BRW erklärt. Der Unterschied zwischen einem Stellplatz im Freien und in einer Garage besteht darin,

                        das der Garagenstellplatz zusätzlich mit 35,00 € Nettokaltmiete je Monat in die Bewertung einfließt.

                        Wenn dich das bereits verwirrt, dann ist es vielleicht besser, zum Steuerberater zu gehen.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          #27
                          Zitat von suessgebaeck Beitrag anzeigen
                          Du sagst in # 20, mit Bezug auf die Stellplätze im Freien, daß da "außer dem Anteil am Grund und Boden nichts erklärt werden" muß.
                          Es ist bei Stellplätzen außen nur der Grund und Boden zu erklären. Das passiert bekanntlich über die Angabe der Flurstücke und die Zuordnung zum BRW in Zeile 4 von GW2.
                          Es erfolgt hingegen kein Zählen des Stellplatzes außen als Garage oder sonstige Erfassung unter der Wohn- oder Nutzfläche.

                          So war die Aussage zu interpretieren und nicht anders.

                          Kommentar


                            #28
                            Ok, dann habe ich das wohl komplett falsch verstanden

                            Der einzige Unterschied scheint demnach wohl zu sein, daß man bei der Anzahl der Garagen/Tiefgargenstellplätze, also bei GW2 5, 2, den Außenstellplatz nicht angibt im Sinne eines Hochzählers für die reine Anzahl an Garagen/stellplätzen.

                            OK. Merci.

                            Kommentar


                              #29
                              In dem Zusammenhang, Außenstellplatz/Stellplatz im Freien, noch eine Nachfrage zum Verständnis:

                              Vorab, mein Fall # 11, hat ja, wie nachzulesen, keinen Außenstellplatz, sondern nur eine Garage.

                              Meine Nachfrage in den vorherigen Posts zum Thema Außenstellplatz war für eine Grundsteuererklärung, die noch vor mir liegt. Für Verwandte, die das noch weniger auf die Reihe kriegen als ich. Und die haben einen Außenstellplatz und zwei Tiefgaragenstellplätze.

                              So, und nun habe ich dafür auch die Daten vorliegen, bzw. die Kopie des Schreibens vom Finanzamt. Darin taucht die Wohnung als separates Grundbuchblatt auf, dann ein Grundbuchblatt für den Tiefgaragenstellplatz, dann ein Grundbuchblatt für den zweiten Tiefgaragenstellplatz - aber kein Eintrag für den Außenstellplatz. Rein nichts. Wie kann das denn jetzt sein? Die ganze Aufregung für umsonst?

                              Der Stellplatz außen gehört aber ihnen, da darf sonst keiner drauf parken. Also warum taucht der denn im Finanzamtschreiben jetzt überhaupt nicht auf?

                              Ich mach Schluß für heute, da steigt mir so langsam zu Kopfe, ...

                              VG

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                                #30
                                Der Stellplatz außen gehört aber ihnen, da darf sonst keiner drauf parken. Also warum taucht der denn im Finanzamtschreiben jetzt überhaupt nicht auf?
                                Weil das Sondernutzungsrecht nicht bewertungserheblich ist, darauf habe ich doch im Beitrag '#22 bereits hingewiesen.
                                Freundliche Grüße
                                Charlie24

                                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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