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Grundsteuererklärung RLP Betrifft Garage

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    #31
    Vielen Dank vorab.

    Also gebe ich diesbezüglich (*), wenn auf dem Finanzamtsschreiben kein Außenstellplatz als separates Grundbuchblatt erwähnt ist (sondern wie gesagt nur die ETW selbst und die beiden Tiefgaragenstellplätze; jedes der drei als eigenes Grundbuchblatt), doch nichts ein. Weder vorne bei GW1, noch hinten bei GW2 bei der Fläche, noch bei der reinen Anzahl der Garagen.

    (*) diesbezüglich = bezüglich des Außenstellplatzes

    PS:
    Bitte glaube mir, daß ich mir Mühe gebe, das Geschriebene alles zu verstehen und nachzuvollziehen.

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      #32
      Weder vorne bei GW1, noch hinten bei GW2 bei der Fläche, noch bei der reinen Anzahl der Garagen.
      Wenn mit dem Außenstellplatz kein eigener Miteigentumsanteil am Flurstück verbunden ist, dann kommt der in der Erklärung nicht vor,

      das ist richtig. Der ist eben dann anders als die TG-Stellplätze bereits mit dem Miteigentumsanteil der Wohnung abgedeckt.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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