Hallo zusammen,
zur Situation: Ich bekomme für mehrtägige Reisen die Verpflegungspauschale vom Arbeitgeber erstattet, für eintägige aber nicht. Um Missverständnisse aus dem Buchtstaben M zu vermeiden erfasse ich deshalb alle Tage und gebe die Erstattung durch den Arbeitgeber an, außerdem die Kürzungsbeträge für erhaltene Frühstück, Mittagessen, Abendessen so wie sie auf meinen Spesenabrechnungen ausgewiesen werden. Für Auslandsreisen konnte man früher den fertig ausgerechneten Betrag eingeben, inzwischen ja auch die Tage und den jeweiligen Landessatz.
Ich bekomme jetzt (allerdings nicht während der Prüfung sondern erst auf der Steuerberechnung) den Hinweis
Ich hab den Satz jetzt 10 Mal gelesen und verstehe ihn nicht. Hab ich einen Eingabefehler gemacht? Heißt "kann nicht berücksichtigt werden" dass mir der Kürzungsbetrag als Werbungskosten angerechnet wird?
zur Situation: Ich bekomme für mehrtägige Reisen die Verpflegungspauschale vom Arbeitgeber erstattet, für eintägige aber nicht. Um Missverständnisse aus dem Buchtstaben M zu vermeiden erfasse ich deshalb alle Tage und gebe die Erstattung durch den Arbeitgeber an, außerdem die Kürzungsbeträge für erhaltene Frühstück, Mittagessen, Abendessen so wie sie auf meinen Spesenabrechnungen ausgewiesen werden. Für Auslandsreisen konnte man früher den fertig ausgerechneten Betrag eingeben, inzwischen ja auch die Tage und den jeweiligen Landessatz.
Ich bekomme jetzt (allerdings nicht während der Prüfung sondern erst auf der Steuerberechnung) den Hinweis
EHW Elster-/Steubel-Hinweise
Anlage N: Sie haben bei den Werbungskosten aus nichtselbständiger Arbeit neben der Eintragung zum Kürzungsbetrag für Mahlzeitengestellung gleichzeitig Eintragungen zu Abwesenheitstagen bei einer Auswärtstätigkeit im Inland und zu einer Auswärtstätigkeit im Ausland vorgenommen. Bitte prüfen Sie Ihre Angaben, da der Kürzungsbetrag lediglich für eine Auswärtstätigkeit im Inland berücksichtigt werden kann.
Anlage N: Sie haben bei den Werbungskosten aus nichtselbständiger Arbeit neben der Eintragung zum Kürzungsbetrag für Mahlzeitengestellung gleichzeitig Eintragungen zu Abwesenheitstagen bei einer Auswärtstätigkeit im Inland und zu einer Auswärtstätigkeit im Ausland vorgenommen. Bitte prüfen Sie Ihre Angaben, da der Kürzungsbetrag lediglich für eine Auswärtstätigkeit im Inland berücksichtigt werden kann.