Ich habe bei der Position "Unterhaltsleistungen" den Höchstbetrag von 13805 Euro bereits überschritten, meiner Exfrau aber zusätzlich einen Betrag im Rahmen des schuldrechtlichen Versorgungsausgleiches gezahlt. Hierfür gibt es eine Scheidungsfolgenvereinbarung.
Dieser zusätzliche Betrag scheint sich allerdings in der Berechnung mit Elster nicht auszuwirken. Der Erstattungsbetrag bleibt, egal was ich hier eintrage, gleich. Gilt der Höchstbetrag von 13805 Euro für die Summe aus Unterhalt und Ausgleichszahlungen?
Die wortgleiche Erläuterung aus diversen Quellen "Ausgleichszahlungen im Rahmen des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs können ggf. als Sonderausgaben abgezogen werden" ist hier wenig aussagekräftig.
Herzlichen Dank!
Dieser zusätzliche Betrag scheint sich allerdings in der Berechnung mit Elster nicht auszuwirken. Der Erstattungsbetrag bleibt, egal was ich hier eintrage, gleich. Gilt der Höchstbetrag von 13805 Euro für die Summe aus Unterhalt und Ausgleichszahlungen?
Die wortgleiche Erläuterung aus diversen Quellen "Ausgleichszahlungen im Rahmen des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs können ggf. als Sonderausgaben abgezogen werden" ist hier wenig aussagekräftig.
Herzlichen Dank!
Kommentar