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Ausgleichszahlungen im Rahmen des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs

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    Ausgleichszahlungen im Rahmen des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs

    Ich habe bei der Position "Unterhaltsleistungen" den Höchstbetrag von 13805 Euro bereits überschritten, meiner Exfrau aber zusätzlich einen Betrag im Rahmen des schuldrechtlichen Versorgungsausgleiches gezahlt. Hierfür gibt es eine Scheidungsfolgenvereinbarung.
    Dieser zusätzliche Betrag scheint sich allerdings in der Berechnung mit Elster nicht auszuwirken. Der Erstattungsbetrag bleibt, egal was ich hier eintrage, gleich. Gilt der Höchstbetrag von 13805 Euro für die Summe aus Unterhalt und Ausgleichszahlungen?
    Die wortgleiche Erläuterung aus diversen Quellen "Ausgleichszahlungen im Rahmen des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs können ggf. als Sonderausgaben abgezogen werden" ist hier wenig aussagekräftig.
    Herzlichen Dank!

    #2
    Ich habe das gerade mal getestet. In der Tat berücksichtigt Elster - jedenfalls bei der Berechnung für 2022 - Ausgleichszahlungen im Rahmen des Versorgungsausgleichs überhaupt nicht. Es kommt aber auch keine Fehlermeldung. Der Eintrag wird bei der Berechnung schlicht ignoriert. Im Gegensatz dazu funktionieren Einträge über Unterhaltsleistungen im Rahmen des sog. begrenzten Realsplittings. Nach § 10 Abs. 1a Nr. 3 und Nr. 4 EStG ist der Abzug von Ausgleichszahlungen im Rahmen des Versorgungsausgleichs als Sonderausgaben nach oben nicht begrenzt und steht gesondert neben dem Höchstbetrag von 13 805 € (ggf. zuzüglich übernommener SV-Beiträge) zur Verfügung, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, insbesondere eine erforderliche Zustimmung des bzw. der Begünstigten vorliegt.

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      #3
      Ok, das scheint dann ein Fehler in Elster zu sein oder? Ich würde also beim Bescheid Einspruch anlegen falls die Berechnung hier dieselbe ist...eine rechtliche Grundlage für die Nichtberücksichtigung hab ich jedenfalls nicht gefunden.

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        #4
        Der Eintag in Zeile 46 der Anlage Sonderausgaben ("Ausgleichszahlungen im Rahmen des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs") wird ordnungsgemäß in die Steuererklärung übernommen aber bei der Vorab-Berechnung ignoriert. Interessanterweise funktioniert die Berechnung einwandfrei mit Einträgen in Zeile 49 ("Ausgleichsleistungen zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs laut Anlage U"). Dass es bei Unterhalt (Anlage U) funktioniert hatte ich ja schon geschrieben.

        Es handelt sich offensichtlich um einen Fehler bei der Vorab-Berechnung durch Elster.

        Ich gehe davon aus, dass das FA die geltend gemachten Aufwendungen in den Bescheid übernimmt. Testweise zu Berechnungszwecken kannst Du den Betrag ja mal statt in Zeile 46 in Zeile 49 eintragen und das danach wieder rückgängig machen. Falls die Erklärung schon abgegeben ist kannst Du Dir sie in ein neues Formular laden (bei übermittelte Formulare rechts das Menue mit den drei Punkten) und dort die Änderung zu Berechnungszwecken testweise vornehmen.

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