Hallo zusammen,
bei dem Übertrag der Werte meiner Lohnsteuerbescheinigung 2022 in die Anlage N musste ich feststellen, dass mein Arbeitgeber für mich Kirchensteuer abgeführt hat, obwohl ich nicht kirchensteuerpflichtig bin. Ich dachte, die Kirchensteuer müsste ich durch Angabe in den Sonderausgaben und der Religionszugehörigkeit "nicht kirchensteuerpflichtig" mit der Einkommensteuer erstattet bekommen, allerdings taucht die Kirchensteuer bei der vorläufigen Steuerberechnung (vielleicht wegen der Angabe "nicht kirchensteuerpflichtig") gar nicht auf.
Wird die Kirchensteuer in diesem Fall vielleicht dann erst bei der Erstellung des Steuerbescheids vom Finanzamt berücksichtigt und taucht hier nur wegen der Religionszugehörigkeit nicht auf, oder muss ich die irrtümlich gezahlte Kirchensteuer anderswo angeben, um diese erstattet zu bekommen?
Für Eure Antworten bedanke ich mich im Voraus und wünsche allen einen guten Start in die Woche.
Viele Grüße
NifflerNift
bei dem Übertrag der Werte meiner Lohnsteuerbescheinigung 2022 in die Anlage N musste ich feststellen, dass mein Arbeitgeber für mich Kirchensteuer abgeführt hat, obwohl ich nicht kirchensteuerpflichtig bin. Ich dachte, die Kirchensteuer müsste ich durch Angabe in den Sonderausgaben und der Religionszugehörigkeit "nicht kirchensteuerpflichtig" mit der Einkommensteuer erstattet bekommen, allerdings taucht die Kirchensteuer bei der vorläufigen Steuerberechnung (vielleicht wegen der Angabe "nicht kirchensteuerpflichtig") gar nicht auf.
Wird die Kirchensteuer in diesem Fall vielleicht dann erst bei der Erstellung des Steuerbescheids vom Finanzamt berücksichtigt und taucht hier nur wegen der Religionszugehörigkeit nicht auf, oder muss ich die irrtümlich gezahlte Kirchensteuer anderswo angeben, um diese erstattet zu bekommen?
Für Eure Antworten bedanke ich mich im Voraus und wünsche allen einen guten Start in die Woche.
Viele Grüße
NifflerNift
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