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Irrtümlich abgeführte Kirchensteuer in der ESt angeben

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    Irrtümlich abgeführte Kirchensteuer in der ESt angeben

    Hallo zusammen,

    bei dem Übertrag der Werte meiner Lohnsteuerbescheinigung 2022 in die Anlage N musste ich feststellen, dass mein Arbeitgeber für mich Kirchensteuer abgeführt hat, obwohl ich nicht kirchensteuerpflichtig bin. Ich dachte, die Kirchensteuer müsste ich durch Angabe in den Sonderausgaben und der Religionszugehörigkeit "nicht kirchensteuerpflichtig" mit der Einkommensteuer erstattet bekommen, allerdings taucht die Kirchensteuer bei der vorläufigen Steuerberechnung (vielleicht wegen der Angabe "nicht kirchensteuerpflichtig") gar nicht auf.

    Wird die Kirchensteuer in diesem Fall vielleicht dann erst bei der Erstellung des Steuerbescheids vom Finanzamt berücksichtigt und taucht hier nur wegen der Religionszugehörigkeit nicht auf, oder muss ich die irrtümlich gezahlte Kirchensteuer anderswo angeben, um diese erstattet zu bekommen?


    Für Eure Antworten bedanke ich mich im Voraus und wünsche allen einen guten Start in die Woche.


    Viele Grüße

    NifflerNift

    #2
    Welches Bundesland ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Welches Bundesland ?
      Hallo Charlie24,

      vielen Dank für die schnelle Antwort. Das Bundesland ist Hessen.


      Viele Grüße

      NifflerNift

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        #4
        Das Bundesland ist Hessen.
        Da ist jedenfalls das Finanzamt auch für die Kirchensteuer zuständig.

        Hast du die abgeführte Kirchensteuer bereits in die Anlage Sonderausgaben eingetragen ? Erscheint sie nicht in der Steuerberechnung

        bei den unbeschränkt abziehbaren Sonderausgaben ?
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Das wird nur über Gefrickel bei Dir und beim Finanzamt gehen. Trage ein, dass Du einen Monat kirchensteuerpflichtig warst und trage die Kirchensteuer bei den Sonderausgaben und in Anlage N ein. Zusätzlich erläuterst Du das unter den sonstigen Angaben und betonst, dass die Angabe mit dem einen Monat nur aus technischen Gründen erfolgte, Du aber nicht kirchensteuerpflichtig bist.

          Was ist das denn für ein Arbeitgeber, der scheinbar die Daten nicht abruft. Da solltest Du mal im Lohnbüro etwas lauter anklopfen ...
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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            #6
            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Da ist jedenfalls das Finanzamt auch für die Kirchensteuer zuständig.

            Hast du die abgeführte Kirchensteuer bereits in die Anlage Sonderausgaben eingetragen ? Erscheint sie nicht in der Steuerberechnung

            bei den unbeschränkt abziehbaren Sonderausgaben ?
            Ja, die abgeführte Kirchensteuer habe ich in die Anlage Sonderausgaben eingetragen. Ändere ich meine Religionszugehörigkeit beispielsweise auf Evangelisch, erscheint die Kirchensteuer auch in der Steuerberechnung.

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              #7
              Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
              Das wird nur über Gefrickel bei Dir und beim Finanzamt gehen. Trage ein, dass Du einen Monat kirchensteuerpflichtig warst und trage die Kirchensteuer bei den Sonderausgaben und in Anlage N ein. Zusätzlich erläuterst Du das unter den sonstigen Angaben und betonst, dass die Angabe mit dem einen Monat nur aus technischen Gründen erfolgte, Du aber nicht kirchensteuerpflichtig bist.

              Was ist das denn für ein Arbeitgeber, der scheinbar die Daten nicht abruft. Da solltest Du mal im Lohnbüro etwas lauter anklopfen ...

              Hallo Picard777,

              vielen Dank für den Tipp. In der Lohnabteilung heißt es, die Daten, die abgerufen werden, werden vom Finanzamt bereitgestellt. Demzufolge müsste ich mich selbst beim Finanzamt melden, um eine Korrektur für die Zukunft zu bewirken.


              Viele Grüße

              NifflerNift

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                #8
                Ändere ich meine Religionszugehörigkeit beispielsweise auf Evangelisch, erscheint die Kirchensteuer auch in der Steuerberechnung.
                Wenn ich in meinem Entwurf auf nicht kirchensteuerpflichtig umstelle, wird verständlicherweise keine Kirchensteuer festgesetzt,

                dennoch wird die 2022 bezahlte Kirchenlohnsteuer bei den den unbeschränkt abziehbaren Sonderausgaben berücksichtigt.

                Danach hatte ich eigentlich gefragt.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  Zitat von NifflerNift Beitrag anzeigen
                  die Daten, die abgerufen werden, werden vom Finanzamt bereitgestellt.
                  Der AG muss sich an die abgerufenen ELStAM halten. Ob die stimmen, kannst du über dein Elsterkonto leicht prüfen.

                  Kommentar


                    #10
                    O.k., nochmal zurück: Der Arbeitgeber behauptet die Daten abgerufen zu haben und dass da evangelisch drinnen steht. Du behauptest aber nicht kirchensteuerpflichtig zu sein. Die Daten zur Kirchensteuer bekommt in Hessen ElStAM über die Meldedaten beim Einwohnermeldeamt bzw. Bürgerbüro.

                    Zunächst solltest Du einmal in Mein Elster Deine ElStAM-Daten abrufen. Wenn da wirklich evangelisch steht, haust Du da Einwohnermeldeamt / Bürgerbüro an mit Deiner Austrittsbescheinigung und klärst das da. Spekulation meinerseits: Bei Umzügen scheint es manchmal zu passieren, dass die neue Gemeinde die eigentlich nicht mehr vorhandene Konfession versehentlich beim Eintragen in die eigene Daten versehentlich quasi wieder aufleben lässt.
                    Schönen Gruß

                    Picard777

                    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                      #11
                      Evangelisch war nur eine willkürlich gewählte Religionszugehörigkeit, um zu prüfen, ob die Kirchensteuer dann in der Berechnung auftaucht. Die ElStAM-Daten habe ich gestern abgerufen und erhalten. Dort konnte ich dann auch die Religionszugehörigkeit finden. Heißt ich begebe mich mal auf die Suche nach der Austrittsbescheinigung...

                      Herzlichen Dank für die schnelle Hilfe!


                      Viele Grüße

                      NifflerNift

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                        #12
                        Nur ergänzend: Für die Steuererklärung und den einen Monat "Kirchensteuerpflicht" solltest Du dann die "richtige" Konfession nehmen, also die, die vom Arbeitgeber verwendet wurde.
                        Schönen Gruß

                        Picard777

                        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

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                          #13
                          Für die Steuererklärung und den einen Monat "Kirchensteuerpflicht" solltest Du dann die "richtige" Konfession nehmen, also die, die vom Arbeitgeber verwendet wurde.
                          Warum glaubst du, dass ein Monat als kirchensteuerpflichtig erklärt werden muss ? Bei mir hat Mein ELSTER keinen Fehler gemeldet,

                          wenn ich für das gesamte Jahr auf nicht kirchensteuerpflichtig umgestellt habe. Die einbehaltene Kirchenlohnsteuer wurde als Sonderausgabe

                          berücksichtigt. Bei Erstattung im Jahr 2023 würde dann ein Kirchensteuerüberhang entstehen, der das zvE 2023 erhöhen würde.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                            #14
                            Die Frage ist mehr, ob das bei der Abrechnung beim Finanzamt berücksichtigt wird. Keine Kirchensteuerpflicht = zunächst auch kein Kirchensteuerbescheid = keine Anrechnung auf eine Null-Kirchensteuer.
                            Schönen Gruß

                            Picard777

                            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                              #15
                              Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
                              Die Frage ist mehr, ob das bei der Abrechnung beim Finanzamt berücksichtigt wird. Keine Kirchensteuerpflicht = zunächst auch kein Kirchensteuerbescheid = keine Anrechnung auf eine Null-Kirchensteuer.
                              Genau das ist das Problem. Die Kirchensteuer ist, wahrscheinlich durch die Angabe "nicht kirchensteuerpflichtig", nicht mehr auf der Steuerberechnung nach der Bearbeitung zu sehen. Deshalb fragte ich mich, ob das Finanzamt die gezahlte Kirchensteuer dann auch berücksichtigt und erstattet.

                              Ich habe die Erklärung nun mit "nicht kirchensteuerpflichtig" übermittelt und in den ergänzenden Angaben zur Steuererklärung die Situation kurz erläutert und bei der Anfertigung des Bescheids um Berücksichtigung der Kirchensteuer gebeten. Bin mal gespant. Derweil werde ich mich um die Richtigstellung der ELStAM kümmern, falls Rückfragen vom FA zu dem Thema kommen.

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