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Offene Fragen zu Grundsteuer Bayern

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    Offene Fragen zu Grundsteuer Bayern

    Hallo zusammen,

    ich wohne in Bayern und wollte jetzt die Grundsteuererklärung abgeben.
    Ich habe sehr viele Antworten und Hilfen schon hier im Forum gefunden jedoch sind mir einige Dinge immer noch nicht ganz klar.

    1. Muss eine Garage die nicht sperat gebaut ist, sondern ins Haus integriert ist als extra Garage angegeben werden oder als Nutzfläche des Wohnhauses?

    2. Ein Heizungsraum muss nicht angegeben werden. Was ist wenn die Heizung in der Garage steht. Muss dann die Garage auch nicht angegeben werden oder wird die Heizung aus der Fläche der Garage herausgerechnet (zusätzlich zu den 50m²)?

    3. Eine Waschküche muss auch nicht angegeben werden. Was ist aber wenn in der Waschküche eine Dusche und ein Wc stehen?

    4. Eine Scheune wird als Nutzflächge angeben (es werden 30m² abgezogen). Die Scheune wird zum größten Teil als Abstellraum und private Werkstatt genutzt.
    Kann die Scheune als Abstellraum außerhalb der Wohung deklariert werden?
    Auf einem kleinem Teil wird Brennholz gelagert.
    Muss dann die Scheune überhaupt angegeben werden oder kann dieser Teil dann aus der Fläche herausgerechnet werden

    5. Ich habe neben meinem Haus noch eine Wiese mit 2000m², die laut Kaufvertrag als "Gebäude und Freifläche" definiert ist.
    Ich habe für dieses Grundstück eine eigene Aufforderung zur Grundsteuer mit eigenem Aktenzeichen bekommen.
    Im Bayernatlas steht hier unkultivierte Fläche mit einer Ertragsmesszahl.
    Kann ich dieses Grundstück bei der Grundsteuer A angeben obwohl ich keine Landwirtschaft oder Forstwirtschaft betreibe?

    Vielen Dan im Voraus
    Gruß Daniel

    #2
    1. Muss eine Garage die nicht sperat gebaut ist, sondern ins Haus integriert ist als extra Garage angegeben werden oder als Nutzfläche des Wohnhauses?
    Im BayGrStG heißt es nur:

    Nutzflächen von Garagen, die in räumlichem Zusammenhang zu der Wohnnutzung stehen, der sie rechtlich zugeordnet sind, bleiben bis zu einer Fläche von
    insgesamt 50 m2 außer Ansatz.


    Zur Wohnfläche gehören Garagen jedenfalls nicht, das steht ausdrücklich in der Wohnflächenverordnung.

    2. Ein Heizungsraum muss nicht angegeben werden. Was ist wenn die Heizung in der Garage steht. Muss dann die Garage auch nicht angegeben werden oder wird die Heizung aus der Fläche der Garage herausgerechnet (zusätzlich zu den 50m²)?
    Meiner Meinung nach ist die technische Funktionsfläche herauszurechnen.

    3. Eine Waschküche muss auch nicht angegeben werden. Was ist aber wenn in der Waschküche eine Dusche und ein Wc stehen?
    Waschküchen sind heutzutage selten geworden. Ein Raum mit Waschmaschine und Trockner im Erdgeschoss ist m. E. keine Waschküche.

    Unser Waschraum im Keller ist auch keine Waschküche, allerdings ein Kellerraum, der nicht zur Wohnfläche rechnet.

    Zu der Scheune werde ich mich heute nicht mehr abschließend äußern. Die Wiese erklärst du dann als landwirtschaftliche Fläche,

    wenn dort nicht gebaut werden darf. Falls Baurecht besteht, musst du die als unbebautes Grundstück erklären.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Vielen Dank für die Antworten

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        #4
        Hallo zusammen,

        habe mich jetzt extra registriert, da ich auch dasselbe Problem mit einer Scheune habe...
        Ehemalige Landwirtschaft mit großer Scheune (inklusive alten ungenutzten Hochsilos) + privater kleiner Werkstatt + altem Holzlager.
        Es würde mich freuen, wenn es noch eine Antwort dazu geben würde.
        Vielen Dank schon mal im Vorraus.

        Gruss,
        Martin

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          #5
          Der Versuch einer Frage wäre hilfreich.

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            #6
            habe mich jetzt extra registriert, da ich auch dasselbe Problem mit einer Scheune habe..
            Da bist du nicht allein ! Ich warte seit Monaten auf ein Antwortschreiben unseres Finanzamts zu der Thematik, bisher vergeblich.

            Wenn man noch andere Landwirtschaftsflächen besitzt und die alten Wirtschaftsgebäude leer stehen, darf man die als Hofstelle behandeln.

            Einzelheiten siehe Art. 9 Abs. 1 BayGrStG: https://www.gesetze-bayern.de/Conten.../BayGrStG/true

            Für eine private kleine Werkstatt gilt der Freibetrag von 30 m² nach Art. 2 Abs. 3 BayGrStG.

            Brennstofflagerflächen
            bleiben bei der Nutzflächenermittlung nach DIN 277 außen vor.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Dank für die Antwort.

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