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Grundsteuererklärung RLP Landbesitz Finanzamt von Wohnsitz/Betriebsstätte

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    Grundsteuererklärung RLP Landbesitz Finanzamt von Wohnsitz/Betriebsstätte

    Hallo zusammen,

    in Elster muss man bei der Grundsteuererklärung in Rheinland-Pfalz im Hauptvordruck/Angaben zu Eigentümern/ Bei jedem Eigentümer zwei Angaben machen:
    1. Wohnsitz-/Betriebsstätten-Finanzamt
    2. Steuernummer / Identifikationsnummer

    Letztere wird automatisch ausgefüllt, sobald man die Steuernummer eingegeben hat.

    Ist das so zu verstehen, dass das erste Finanzamt das ist, was für den Landwirtschaftlichen Betrieb, zu dem das Land gehört, anzugeben ist und das zweite Finanzamt das Finanzamt
    ist, wo der Eigentümer (bei uns ACHT!) verwaltet wird?

    VG
    Karl

    P.S. Ich habe noch zwei weitere Fragen, aber diese stelle ich in eigenen Threads
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