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Steuererklärung und Lohnsteuerfreibetrag

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    Steuererklärung und Lohnsteuerfreibetrag

    Hallo!

    Kann ich / muss ich meinen Freibetrag bei Elster eingeben?
    Rein vom Ablauf her, dürfte die Steuerkalkulation am Ende von Elster ja falsch sein, da es meinen Lohnsteuerfreibetrag gar nicht kennt.

    #2
    Kann ich / muss ich meinen Freibetrag bei Elster eingeben?
    Nein, was soll der Freibetrag in der Einkommensteuererklärung ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Es heisst doch Lohnsteuerabzugsmerkmale. Ich hatte schon bei Lohnsteuerbescheinigung des Arbeitgeber online geschaut, ob der Wert da vielleicht mit drin steht.
      Ich sehe da schon einen logischen Zusammenhang, warum ein Anwender das eintragen möchte. Wie soll denn sonst die Steuerberechnung in Elster stimmen?

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        #4
        Was hast Du denn für einen Freibetrag, den andere vielleicht nicht haben? Wenn Du Werbungskosten, Sonderausgaben etc. in den Elstam-Daten eintragen hast lassen, dann musst Du die in der Steuererklärung natürlich wieder geltend machen.

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          #5
          Wie soll denn sonst die Steuerberechnung in Elster stimmen?
          Die Berechnung der Einkommensteuer hat doch nichts mit einem Freibetrag in den ELStAM zu tun. Der Freibetrag hat bewirkt,

          dass weniger Lohnsteuer einbehalten wurde, sonst nichts. Der Sachverhalt, der den Freibetrag begründet hat, muss in der

          Einkommensteuererklärung angegeben werden, damit er auch dort berücksichtigt wird.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar


            #6
            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Die Berechnung der Einkommensteuer hat doch nichts mit einem Freibetrag in den ELStAM zu tun. Der Freibetrag hat bewirkt,

            dass weniger Lohnsteuer einbehalten wurde, sonst nichts. Der Sachverhalt, der den Freibetrag begründet hat, muss in der

            Einkommensteuererklärung angegeben werden, damit er auch dort berücksichtigt wird.
            Ja, ich habe die Steuererklärung auch wieder komplett gemacht.
            Der Freibetrag selbst taucht direkt nicht auf, eben nur indirekt, wie du schon sagtest, durch die reduzierte Steuer.

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