Hallo,
ich bin dabei die Grundsetuererklärung BaWü für ein unbebautes Grundstück zu machen, dass 3 verschiedenen Eigentümern zu 1/3 gehört.
Muss man uner Gemarkung beziehungsweise Flurstück unter 11 Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Zähler Nenner
dann 1/3 eintragen?
oder unter Gemarkung beziehungsweise Flurstück unter 11 Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Zähler Nenner: 1/1
und dann erst bei Eigentümer(innen) / Erbbauberechtigte / Beteiligte unter 50 dann erst 1/3
Was muss ich unter 4 - Eigentümer(innen) / Erbbauberechtigte / Beteiligte eintragen wenn es sich um ein unbebautes Grundstück handelt, das 3 Eigentümern gehört?
Ist dies dann eine Bruchteilsgemeinschaft?
Viele Grüße
BS
ich bin dabei die Grundsetuererklärung BaWü für ein unbebautes Grundstück zu machen, dass 3 verschiedenen Eigentümern zu 1/3 gehört.
Muss man uner Gemarkung beziehungsweise Flurstück unter 11 Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Zähler Nenner
dann 1/3 eintragen?
oder unter Gemarkung beziehungsweise Flurstück unter 11 Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Zähler Nenner: 1/1
und dann erst bei Eigentümer(innen) / Erbbauberechtigte / Beteiligte unter 50 dann erst 1/3
Was muss ich unter 4 - Eigentümer(innen) / Erbbauberechtigte / Beteiligte eintragen wenn es sich um ein unbebautes Grundstück handelt, das 3 Eigentümern gehört?
Ist dies dann eine Bruchteilsgemeinschaft?
Viele Grüße
BS
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