Hallo,
ich habe folgende Frage : ich werde im nächsten Jahr voraussichtlich so gut wie keine Steuer zahlen, werde dennoch einige Kapitalerträge haben. Kann ausländische Quellensteuer indirekt über die Anlage KAP erstattet werden, wenn ich wie folgt vorgehe (es geht um feanzo Aktien) : ich schicke der (DKB)Bank eine Vorabbefreiung,
ich Stelle bei der Bank keinen Freistellungauftrag.
Die Bank verrechnet die 12,8 % Dividendenquellensteuer mit der deutschen Kapitalertragsteuer, so dass ich genauso viel zahle wie in Deutschland.
ICh fülle dann bei der nächsten Einkommensteuererklärung die Anlage KAP aus und beantrage die Günstigerprüfung.
Wird mir das Finanzamt dann ggf alles erstatten (wenn ich insgesamt keine Steuer zahlen muss) oder nur den deutschen Anteil davon?
ich habe folgende Frage : ich werde im nächsten Jahr voraussichtlich so gut wie keine Steuer zahlen, werde dennoch einige Kapitalerträge haben. Kann ausländische Quellensteuer indirekt über die Anlage KAP erstattet werden, wenn ich wie folgt vorgehe (es geht um feanzo Aktien) : ich schicke der (DKB)Bank eine Vorabbefreiung,
ich Stelle bei der Bank keinen Freistellungauftrag.
Die Bank verrechnet die 12,8 % Dividendenquellensteuer mit der deutschen Kapitalertragsteuer, so dass ich genauso viel zahle wie in Deutschland.
ICh fülle dann bei der nächsten Einkommensteuererklärung die Anlage KAP aus und beantrage die Günstigerprüfung.
Wird mir das Finanzamt dann ggf alles erstatten (wenn ich insgesamt keine Steuer zahlen muss) oder nur den deutschen Anteil davon?
Kommentar