Grundsteuer Berlin Büro in Wohnhaus

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  • Klarine
    Neuer Benutzer
    • 02.01.2023
    • 4

    #1

    Grundsteuer Berlin Büro in Wohnhaus

    Berlin, Haus mit 3 Etw plus 1 Büro unter 80 qm. Es kommt beim Büro als Teileigentum Fehlermeldung. Wie bzw wo muss das Büro eingegeben werden?
  • Klarine
    Neuer Benutzer
    • 02.01.2023
    • 4

    #2
    Berlin, Haus mit 3 Etw plus 1 Büro unter 80 qm. Es kommt beim Büro als Teileigentum Fehlermeldung. Wie muss das Büro eingegeben werden?

    Kommentar

    • L. E. Fant
      Erfahrener Benutzer
      • 20.09.2013
      • 15381

      #3
      Entschuldige, ich hab gerade die Fehlermeldung nicht verstanden. Kannst Du die nochmal wiederholen?

      Kommentar

      • L. E. Fant
        Erfahrener Benutzer
        • 20.09.2013
        • 15381

        #4
        Hab die beiden Threads zusammengeführt.

        Kommentar

        • Klarine
          Neuer Benutzer
          • 02.01.2023
          • 4

          #5
          Dankeschön fürs Zusammenführen! Sehr nett.
          Das Büro ist ja als Teileigentum definiert. Darum haben wir dies auch angeklickt. In diesem Fortgang gab es nur die Möglichkeit, die Nutzfläche des Büros nur unter der Überschrift "Mietwohngrundstück"einzutragen. Daraufhin kam die Fehlermeldung: "Angabe zur Grundstücksart". Wenn wir es richtig verstehen, ist das Grundstück ist eigentlich ein Wohnungsgrundstück, da ja jede Wohnung ein eigenes Grundbuch hat.

          Kommentar

          • L. E. Fant
            Erfahrener Benutzer
            • 20.09.2013
            • 15381

            #6
            Zitat von Klarine Beitrag anzeigen
            Fehlermeldung: "Angabe zur Grundstücksart"
            Das ergibt doch gar keinen Sinn. Angabe zur Grundstücksart ist keine Aussage. Da ist ja noch nicht mal ein Verb drin, in dem Satz.

            Ich bin überzeugt, dass, sollte bei Dir eine Fehlermeldung erscheinen, diese auch mindestens ein Verb beinhaltet.

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            • Charlie24
              Erfahrener Benutzer
              • 14.03.2014
              • 45930

              #7
              Teileigentum wird im Sachwertverfahren bewertet. Da muss man die Bruttogrundflächen ermitteln und

              auf Seite 6 von GW2 eintragen. Das ist kein Mietwohngrundstück !
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

              Kommentar

              • Klarine
                Neuer Benutzer
                • 02.01.2023
                • 4

                #8
                Dankeschön, Charlie24, für die schnelle Antwort.
                WIr versuchen es...
                Viele Grüße

                Kommentar

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