Kann ich meinen Arbeitsaufwand für das Ausfüllen der ELSTER-Formulare, einschließlich Recherche, als Sonderausgabe geltend machen bzw. dem Finanzamt in Rechnung stellen?
Ich bin kein Steuerberater und nehme momentan auch keinen in Anspruch.
Ich bin selbstständig tätig, verzeichne meine überschaubaren Geschäftsvorfälle chronologisch und thematisch geordnet in einer Excel-Tabelle.
Abgesehen von ELSTER-Fehlermeldungen bei der Formularprüfung und Recherche wegen fehlender oder unverständlicher bzw. missverständlicher Erklärungen und Beschriftungen der Eingabefelder, ensteht für mich unproduktiver Mehraufwand, da ich die Posten und Zwischensummen meiner eigenen buchhalterischen Einnahmen-Überschuss-Rechnung an die abweichenden Kategorien der Anlage EÜR des Finanzamts anpassen muss.
(Mögliche Lösungen für die Zukunft beinhalten selbstverständlich die Beauftragung einer Steuerberaterin, die Nutzung einer Buchhaltungssoftware mit ELSTER-Schnittstelle etc. wobei leider eine mehrfach empfohlene Steuererklärungs-App ausdrücklich nicht für Selbstständige geeignet ist. Weiterhin werde ich wohl ab jetzt meine eigene Buchhaltung bereits unterjährig an die ELSTER-EÜR-(Un-)Logik anpassen, in der Hoffnung, dass der Kontenrahmen Ende 2023 im Wesentlichen dieselbe sein wird.)
Ich bin kein Steuerberater und nehme momentan auch keinen in Anspruch.
Ich bin selbstständig tätig, verzeichne meine überschaubaren Geschäftsvorfälle chronologisch und thematisch geordnet in einer Excel-Tabelle.
Abgesehen von ELSTER-Fehlermeldungen bei der Formularprüfung und Recherche wegen fehlender oder unverständlicher bzw. missverständlicher Erklärungen und Beschriftungen der Eingabefelder, ensteht für mich unproduktiver Mehraufwand, da ich die Posten und Zwischensummen meiner eigenen buchhalterischen Einnahmen-Überschuss-Rechnung an die abweichenden Kategorien der Anlage EÜR des Finanzamts anpassen muss.
(Mögliche Lösungen für die Zukunft beinhalten selbstverständlich die Beauftragung einer Steuerberaterin, die Nutzung einer Buchhaltungssoftware mit ELSTER-Schnittstelle etc. wobei leider eine mehrfach empfohlene Steuererklärungs-App ausdrücklich nicht für Selbstständige geeignet ist. Weiterhin werde ich wohl ab jetzt meine eigene Buchhaltung bereits unterjährig an die ELSTER-EÜR-(Un-)Logik anpassen, in der Hoffnung, dass der Kontenrahmen Ende 2023 im Wesentlichen dieselbe sein wird.)
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