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Grundsteuererklärung (Hessen) für Angehörige - Miteigentumsanteil

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    Grundsteuererklärung (Hessen) für Angehörige - Miteigentumsanteil

    Hallo,

    ich versuche über meinen Elsterzugang die Grundsteuererklärung für meinen Vater und meine beiden Onkels zu machen.
    Zum Stichtag waren alle drei gleichwertige Eigentümer des Grundstücks mit Wohnhaus.

    Unter "Eigentumsverhältnisse" habe ich "Bruchteilsgemeinschaft" angegeben.
    Alle drei Eigentümer sind mit einem "Anteil an der wirtschaftlichen Einheit" von 1/3 angegeben.

    In der "Anlage Grundstück" verlangt das Formular die Angabe meines Miteigentumsanteils.
    Der war zum Stichtag null. Leider wird das nicht akzeptiert, und ich soll einen Anteil größer null angeben.

    Hat jemand eine Idee?

    #2
    In der "Anlage Grundstück" verlangt das Formular die Angabe meines Miteigentumsanteils.
    Von welcher Zeile der Anlage Grundstück ist die Rede ? Wenn das Wohngrundstück nur eine wirtschaftliche Einheit ist,

    wird in Zeile 6 als Zähler und Nenner 1 und 1 erwartet. In den Formularen für Hessen wurden die Begriffe vertauscht.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Ich meine die "Anlage Grundstück (HGrSt 2)".

      Soll ich wirklich "1/1" als meinen Miteigentumsanteil angeben?

      Danke schon mal für die Antwort.

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        #4
        Soll ich wirklich "1/1" als meinen Miteigentumsanteil angeben?
        Was heißt deinen Miteigentumsanteil ? Du bist doch überhaupt nicht an dem Objekt beteiligt, du erstellst die Erklärung und übermittelst die Daten.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Ja, genau das ist das Problem: Im Formular steht in der Hilfe: "Tragen Sie hier Ihren Miteigentumsanteil (Zähler) an dem Flurstück ein."

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            #6
            "Tragen Sie hier Ihren Miteigentumsanteil (Zähler) an dem Flurstück ein."
            Erstens ist die Hilfe eher verwirrend als erhellend, zweitens geht man davon aus, dass die Eigentümer die Erklärung selbst erstellen.

            Wenn das gesamte Flurstück zu nur einer wirtschaftlichen Einheit gehört, also kein Wohnungseigentum begründet wurde, ist 1 und 1 zutreffend.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              Alles klar, vielen Dank für die Hilfe

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