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Grundsteuer Bayern, diverse Fragen

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    Grundsteuer Bayern, diverse Fragen

    Hallo zusammen,

    ich habe die letzten Tage begonnen mich mit meiner Grundsteuererklärung in Bayern zu beschäftigen.
    Nach stundenlangem lesen habe ich jetzt irgendwie einen Hänger, komme keinen Schritt weiter und bin etwas verunsichert was jetzt richtig ist.

    Zur Ausgangssituation:
    1 Grundstück mit einer Flurnummer ohne Flurstücknenner.
    Darauf befindlich ein Haus mit zwei Wohnungen, beide in meinem Besitz.

    Es sind 2 Grundbuchblätter vorhanden, je 1/2 Miteigentumsanteil am Grundstück mit Sondereigentum an Wohnung 1 bzw. Wohnung 2.

    Ich habe vom Finanzamt zwei Briefe sprich zwei Aktenzeichen bekommen.

    Wie ist hier die Erklärung abzugeben ?
    Muss ich für jedes Aktenzeichen eine Erkläung abgeben ? Oder kann ich die zusammenfassen ?

    Vielleicht hat jemand einen ähnlichen Fall und kann mir weiterhelfen.

    Sollten weitere Informationen benötigt werden, reiche ich diese gerne noch nach.

    Vielen Dank schon mal und Viele Grüße
    Marcus



    #2
    Es handelt sich um Wohnungseigentum. Für jede Wohnung ist eine Erklärung erforderlich.

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      #3
      Hallo,

      Vielen Dank für deine Antwort.
      Dann war ich auf dem Holzweg und hätte es vermutlich falsch gemacht.

      Wenn ich das dann jetzt richtig versehe muss ich in der Anlage Grundstück in beiden Erklärungen jeweils die komplette Grundstücksfläche angeben und
      in Zeile 6 "zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil" mit Zähler und Nenner arbeiten oder ?

      Viele Grüße
      Marcus

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        #4
        Wenn ich das dann jetzt richtig versehe muss ich in der Anlage Grundstück in beiden Erklärungen jeweils die komplette Grundstücksfläche angeben und
        in Zeile 6 "zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil" mit Zähler und Nenner arbeiten oder ?
        Das siehst du richtig ! Zähler 1 und Nenner 2 entsprechend den mit dem Wohnungseigentum verbundenen Miteigentumsanteilen am Flurstück.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Vielen Dank für die Hilfe, dann werde ich es jetzt Fehlerfrei hinbekommen.

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