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Grundsteuer baden württemberg Anteil Privat/landw. Nutzung

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    Grundsteuer baden württemberg Anteil Privat/landw. Nutzung

    Hallo.
    Habe ein Grundstück (BadenWürttemberg) mit gesamt 2370m² auf dem sich mein Wohnhaus, Garage sowie Garten usw. (privat) befindet. Auf dem selben Grundstück sind aber auch Gerätehalle, Werkstatt und Streuobstwiese (Land-und Forstwirtschaftlicher Betrieb). Laut BORIS-BW wurde das Grundstück schon aufgeteilt (Teilfläche 1(Bodenrichtwert 65€)=1393m² / Teilfläche 2(Bodenrichtwert 25€)=977m²) allerdings die gleiche Flurstücksnr.! Nun habe ich ausgemessen das der privat genutzte Anteil an Teilfläche 1=705m² beträgt. Teilfläche 2 wird ausschließlich landwirtschaftlich genutzt.

    Nun wollte ich die Grundsteuererklärung (Grundsteuer B) erstellen, und habe etliche Fragen:
    - Welche Vordrucke brauche ich?
    - Art der wirtschaftlichen Einheit?
    - Wie muss ich diese Konstellation bei dem Grundstück eintragen?
    - Muss ich zwei Grundstücke mit gleicher Flurstücksnr., aber unterschiedlichem Bodenrichtwert angeben?

    Ich hoffe hier kann mir jemand weiterhelfen...
    Vielen Dank im Voraus
    Mfg. AndyG

    #2
    (Teilfläche 1(Bodenrichtwert 65€)=1393m² / Teilfläche 2(Bodenrichtwert 25€)=977m²) allerdings die gleiche Flurstücksnr.! Nun habe ich ausgemessen das der privat genutzte Anteil an Teilfläche 1=705m² beträgt. Teilfläche 2 wird ausschließlich landwirtschaftlich genutzt.
    Ist das die Streuobstwiese ? Die würde in die Erklärung für die Landwirtschaft (Grundsteuer A) gehören, da spielt der Bodenrichtwert keine Rolle.

    Welche Vordrucke brauche ich?
    Für die Grundsteuer B wird GW1 und GW2 benötigt.

    Art der wirtschaftlichen Einheit?
    Grundstück (wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens) Einzelheiten werden in BW nicht abgefragt, nur ob bebaut und ob überwiegend

    für Wohnzwecke genutzt. Das muss anhand der Wohn- und Nutzflächen ermittelt werden.

    Muss ich zwei Grundstücke mit gleicher Flurstücksnr., aber unterschiedlichem Bodenrichtwert angeben?
    Wenn die Streuobstwiese Landwirtschaft ist, gibt es nur einen Bodenrichtwert. Die Flächenaufteilung muss über Zähler und Nenner

    in Zeile 11 von GW1 abgebildet werden, also 1393/2370. In Zeile 3 von GW2 sind dann die 1393 m² einzutragen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Hallo Charlie24,
      vielen Dank für ihre schnelle Antwort.

      Ein paar Fragezeichen sind verschwunden, aber leider verstehe ich das immer noch nicht so ganz.

      Habe mal noch ein Bild des Flurstücks hochgeladen.
      Die Teilfläche 2 (auf dem Lageplan rechtes Stück) ist ein unbebautes Feld mit Bodenrichtwert 25€.
      Die Teilfläche 1 (auf dem Lageplan linkes Stück) ist bebaut mit einem Bodenrichtwert von 65€ und wird eben mit 705m² zu Wohnzwecken genutzt. Beide Teilflächen bilden zusammen das Flurstück 2445/1. Besagte Streuobstwiese ist auch auf Teilfläche 1, aber landw. Nutzung.

      - Ich frage mich nun immer noch wie ich die 705m² zu Wohnzwecken genutzt korrekt eintragen soll?
      - Ausserdem sind da ja noch die unterschiedlichen Bodenrichtwerte auf dem gleichen Flurstück, wie und wo müssen die eingetragen werden?

      Vielen Dank im Voraus
      Mfg. AndyG
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        #4
        Hallo,
        weiß hier noch jemand Rat, bevor ich zum Steuerberater rennen muss???
        Vielen Dank im Voraus
        Mfg. AndyG

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