Ich hätte eine Frage zu den "Ergänzende Angaben zur Grundsteuererklärung". In Abteilung II meines Grundbuchs ist ein Kanal- und Betretungsrecht für die jeweiligen Eigentümer der beiden Nachbargrundstücke eingetragen. Macht es Sinn, dafür eine Wertminderung in den "Ergänzenden Angaben zur Grundsteuererklärung" zu beantragen, und wenn ja, wäre dies auch die "richtige Stelle", um dies zu beantragen? Hab nämlich irgendwo mal gelesen, dass solche "wertmindernden" Tatbestände angegeben werden können.
Vielen herzlichen Dank.
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