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Grundsteuererklärung Hessen EFH Erbpacht

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    Grundsteuererklärung Hessen EFH Erbpacht

    Hallo,

    ich sitze an der Grundsteuererklärung und komme nicht weiter. Mir gehört ein EFH, der Grund gehört aber der Stadt (Erbpacht). Wenn ich dann Angaben unter "Eigentümer(innen) / Miteigentümer(innen) / Erbbauberechtigte / Beteiligte“ machen soll, kommt da nur ein Formular für Personen (Herr/Frau) usw. Wie soll ich da dieStadt eintragen???

    Danke für die Hilfe

    #2
    Wie soll ich da dieStadt eintragen???
    Die gehört da nicht hin. Es gibt in der Anlage Grundstück eine eigene Seite zur Erfassung des Grundstückseigentümers bei Erbpacht.

    Ziemlich die letzte Seite müsste das sein.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Die gehört da nicht hin. Es gibt in der Anlage Grundstück eine eigene Seite zur Erfassung des Grundstückseigentümers bei Erbpacht.

      Ziemlich die letzte Seite müsste das sein.

      Hallo,

      danke, ich habe es gefunden. Wenn ich jetzt aber bei den Eigentumsverhältnissen bei "0 Eigentum einer natürlichen Person" bleibe, motzt er mich an. Ist es dann 9? Andere Grundstücksgemeinschaft???

      Gruß
      Wiley

      Kommentar


        #4
        Wenn ich jetzt aber bei den Eigentumsverhältnissen bei "0 Eigentum einer natürlichen Person" bleibe,
        Wenn das EFH dir allein gehört, darfst du unter Eigentümer / Beteiligte im Hauptvordruck auch nur dich allein eintragen.

        Die Stadt als Erbauverpflichtete und Grundstückseigentümer darf da nicht eingetragen werden, die gehört nur in der Anlage Grundstück erfasst.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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