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Grundsteuererklärung BaWü - Angabe der Wohnfläche bei Landwirtschaft

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    Grundsteuererklärung BaWü - Angabe der Wohnfläche bei Landwirtschaft

    Hallo zusammen,

    die Wohnfläche unserer Hofstelle (2 Wohnungen) befindet sich auf einem Flurstück mit 28.000m2 und umfasst ca. 600m2 (Grundriss Haus + Garten).

    Muß ich bei der Grundsteuererklärung diese anteilige Fläche vom Flurstück angeben? Mit dabei wären dann stillgelegte landwirtschaftl. Bereiche im Haus.
    Oder die Fläche des Grundvermögens genau ausmessen (1. Wohnung + 2. Wohnung + Keller + Carport + Garten)?

    #2
    In BW werden bei der Erklärung für den Wohnteil nur die anteiligen Flurstücksflächen abgefragt, das ist richtig.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Vielen Dank für die Antwort, Charlie24.

      Es ergibt sich die weitere Frage:

      Wie wird mit Flächen verfahren, die gleichzeitig privat und landwirtschaftlich genutzt werden, (z.B. die Hofeinfahrt)?

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        #4
        Wie wird mit Flächen verfahren, die gleichzeitig privat und landwirtschaftlich genutzt werden, (z.B. die Hofeinfahrt)?
        Die teilt man nach dem Größenverhältnis der anderen Flächen auf Landwirtschaft und Grundvermögen auf.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Hallo zusammen,

          es ergeben sich für mich 2 weitere Unklarheiten (Grundsteuererklärung ruhendes landw. Anwesen BaWü):

          1:
          Der ehemalige Stall befindet sich im Haus, dort lagert privates Gerümpel. Ist dies "Wohnbereich", also Grundvermögen?

          2:
          Der eingezäunte Garten neben dem Haus wird nicht mehr benutzt, das Gras wird dem Pächter zugeführt. Zählt dies noch zum Grundvermögen?

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