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Anlage G - Zeile 44 Beteiligungsquote GmbH

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    Anlage G - Zeile 44 Beteiligungsquote GmbH

    Guten Tag,

    ich habe im letzten Jahr meine Anteile an einer GmbH verkauft.

    Ich hatte 50% der Anteile, die ich komplett verkauft habe.

    Schreibe ich nun in Anlage G - Zeile 44 bei "Beteiligungsquote" 50% oder 100% rein?

    Also betrifft die Angabe den Anteil den ich an der GmbH gehalten und verkauft habe (50%) oder den Anteil meiner Anteile, die ich verkauft habe. Das wären ja 100%, da ich alle meine Anteile verkauft habe.

    Meine Vermutung ist dort 50% einzutragen, aber ich möchte nochmals sicher gehen.

    Es gibt ja auch den Freibetrag i.H.v. 9060 € nach § 17 Abs. 3 EStG. Würde diesen meinem Fall dann mit 50% zur Geltung kommen, oder geht es auch hier wieder darum wieviele Prozent meiner Anteile also wieder 100% ich veräußere?

    Vielen Dank und viele Grüße







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    #2
    Du trägst 50 % ein. Hintergrund ist, dass § 17 EStG erst greift, wenn Du zu mindestens 1 % beteiligt warst (irgendwann) in den letzten 5 Jahren.

    Ebenfalls 50 %, das ist aber hier der veräußerte Teil der Kapitalgesellschaftsanteile. Das ist damit zufällig identisch mit den 50 % in meinem vorherigen Absatz, da Du ja Deinen Anteil komplett verkaufst.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      Ergänzend: Bei "steuerpflichtiger Teil des Veräußerungsgewinns" sind 60 % des Gewinns einzutragen, da nur die steuerpflichtig sind. Die Ermittlung Deines Veräußerungsgewinns wird sicherlich vom Finanzamt abgefragt werden, kannst also schon einmal parallel dazu ein Schreiben per "Belegnachreichung" einreichen.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

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        #4
        Vielen Dank für die zügige Antwort! Also die Angabe, dass es sich um 100% meiner Anteile handelt ist nicht relevant bzw. nirgendwo einzutragen?

        Berechnung des "steuerpflichtigen Teil des Veräußerungsgewinns" habe ich separat erstellt. Dachte mir schon, dass das angefordert wird. Wobei ja eigentlich sofort das Warnfeld kommt, dass Belege erst nach Aufforderung einzureichen sind. Nimmt mir dann keiner Übel, oder?

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          #5
          Nein, nimmt Dir Niemand übel, der Hinweis ist ja grundsätzlich auch richtig. Da das Finanzamt -ehrlich gesagt- mit der blanken abgefragten Zahl nicht viel anfangen kann, wofür auch Dein Bearbeiter nichts kann, kommt die Anfrage so sicher wie das Amen in der Kirche, d.h. Du kannst das Ganze -wenn Du willst- beschleunigen und dem Bearbeiter Arbeit vermeiden helfen. Wenn du das nicht machst, ist das auch "o.k.", selbstverständlich.
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

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