Natürlich ist es sinnvoll, die gezahlte EPP für Zwecke der Steuerberechnung zu erfassen. Ich würde die Anlage SO aber trotzdem nicht übermitteln,
da immer die Gefahr besteht, dass bei vollautomatisierter Verarbeitung der Erklärung eine Doppelerfassung erfolgt. Das Amt hat es sich auch nicht
einfach gemacht, der Gesetzgeber hat erst nach Mitte Dezember 2022 entschieden, unter welcher Einkunftsart die EPP für Rentner zu versteuern
ist. Um diese Zeit sind die amtlichen Formulare für 2022 längst veröffentlicht und auch gedruckt. Da nachträglich etwas zu ändern, ist schwierig.
da immer die Gefahr besteht, dass bei vollautomatisierter Verarbeitung der Erklärung eine Doppelerfassung erfolgt. Das Amt hat es sich auch nicht
einfach gemacht, der Gesetzgeber hat erst nach Mitte Dezember 2022 entschieden, unter welcher Einkunftsart die EPP für Rentner zu versteuern
ist. Um diese Zeit sind die amtlichen Formulare für 2022 längst veröffentlicht und auch gedruckt. Da nachträglich etwas zu ändern, ist schwierig.
Kommentar