als Rentner Energiepreispauschale wo eintragen

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  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45931

    #16
    Natürlich ist es sinnvoll, die gezahlte EPP für Zwecke der Steuerberechnung zu erfassen. Ich würde die Anlage SO aber trotzdem nicht übermitteln,

    da immer die Gefahr besteht, dass bei vollautomatisierter Verarbeitung der Erklärung eine Doppelerfassung erfolgt. Das Amt hat es sich auch nicht

    einfach gemacht, der Gesetzgeber hat erst nach Mitte Dezember 2022 entschieden, unter welcher Einkunftsart die EPP für Rentner zu versteuern

    ist. Um diese Zeit sind die amtlichen Formulare für 2022 längst veröffentlicht und auch gedruckt. Da nachträglich etwas zu ändern, ist schwierig.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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    • multi
      Erfahrener Benutzer
      • 03.01.2018
      • 4268

      #17
      Ein Chaos bei der Bearbeitung ist nicht unwahrscheinlich. Ich kann mir sogar vorstellen, dass alle Erklärungen, in denen sonstige Leistungen erklärt werden, zur manuellen Prüfung ausgesteuert werden, um Doppelbesteuerung zu vermeiden.

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      • JOPA
        Neuer Benutzer
        • 26.02.2010
        • 18

        #18
        Also abwarten und Tee trinken....

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        • Charlie24
          Erfahrener Benutzer
          • 14.03.2014
          • 45931

          #19
          Also abwarten und Tee trinken....
          In Bayern wird jetzt unter Aktuelles ausdrücklich darum gebeten, dass Rentenempfänger die EPP-Zahlung nicht erklären sollen:

          Neues aus dem Steuerrecht und der Steuerverwaltung, Termine und Fristen, Informationen zu gesetzlichen Änderungen, Versteigerungen durch die Finanzämter, aktuelle Angebote bei Zoll-Auktion
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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