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Grundsteuer BW - Zähler, Nenner

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    Grundsteuer BW - Zähler, Nenner

    Hallo, wir kommen seit gefühlten Stunden nicht weiter:
    Wir haben eine Eigentumswohnung in einem MFH (große Anlage) und sind für 2 Flurstücke mit der Wohnung eingetragen - zusammen mit einem Miteigentumsanteil von 63a 64m² - hier gebe ich 63064 m² ein.
    Bei Zähler/Nenner habe ich unseren Anteil von 9815/1000 versucht, einzugeben.
    Das geht nicht, der Zähler darf nicht größer als 1 sein.
    Wir können das nicht nachvollziehen und wissen nicht, wo man nachfragen kann - am liebsten würde ich jemanden engagieren, der das alles macht :-(
    Wir sind froh, wenn uns jemand helfen könnte....DANKE!

    #2
    Der Zähler darf nicht größer als der Nenner sein. Bitte mal prüfen, da fehlt wahrscheinlich im Zähler ein Komma.

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      #3
      ... von 63a 64m² - hier gebe ich 63064 m²
      Ein Ar hat 100 m² !
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Ein Ar hat 100 m² !
        Oh je, stimmt.....im Kopf hatte ich das, aber falsch umgesetzt, danke!

        Kommentar


          #5
          Zitat von Hilfsprofi Beitrag anzeigen
          Der Zähler darf nicht größer als der Nenner sein. Bitte mal prüfen, da fehlt wahrscheinlich im Zähler ein Komma.
          Im Vertrag steht Miteigentumsanteil 9.815/1.000

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            #6
            Eventuell ist das in der Urkunde schlecht lesbar. Es spricht alles für 9,815/1000

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              #7
              Es spricht alles für 9,815/1000
              Das wären abgerundet 62 m²
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Zitat von HeiHeiKo Beitrag anzeigen
                Im Vertrag steht Miteigentumsanteil 9.815/1.000
                Der Anteil an einem Grundstück kann doch nicht mehr als 1000 Tausendstel betragen!

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                  #9
                  An HeiHeiKo, Bei zwei Eigentümern für eine Wohnung muss der Zähler 1 und der Nenner 2 sein. Die qm und Miteigentumsanteile werden an anderer Stelle eingetragen, bei Anlage Grundstück NiGrSt1. Die Angaben stehen in der Teilungserklärung.

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                    #10
                    ... bei Anlage Grundstück NiGrSt1
                    Hier geht es um eine Erklärung in Baden-Württemberg !
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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