Ich besitze ein Wohnhaus in Hessen, in welchem das Dachgeschoss zu Wohnzwecken ausgebaut wurde.
Dieses wird jedoch seit Jahren nicht mehr zu Wohnzwecken genutzt, da die Kinder aus dem Haus sind und somit wird es als Abstell- und Lagerfläche für Kartons, etc genutzt.
Muss ich diese Fläche trotzdem als Wohnfläche erklären?
					Dieses wird jedoch seit Jahren nicht mehr zu Wohnzwecken genutzt, da die Kinder aus dem Haus sind und somit wird es als Abstell- und Lagerfläche für Kartons, etc genutzt.
Muss ich diese Fläche trotzdem als Wohnfläche erklären?


 Grundsteuer - Wohnfläche - Dachgeschoss
									
									
									Grundsteuer - Wohnfläche - Dachgeschoss
								
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