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Grundsteuer, NRW, zwei Wohnungen in einem Mehrfamilienhaus

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    Grundsteuer, NRW, zwei Wohnungen in einem Mehrfamilienhaus

    Hallo,
    ich besitze Zwei Eigentumswohnungen (Wohnung1 hat Grundbuchblatt 1 und Wohnung2 hat Grundbuchblatt 2) in dem selben Mehrfamilienhaus. Soll ich für jede Wohnung eine eigene separate Grundsteuererklärung abgeben?
    Grüße

    #2
    Soll ich für jede Wohnung eine eigene separate Grundsteuererklärung abgeben?
    Ja, jede ETW ist eine eigene wirtschaftliche Einheit.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Die Wohnungen sind bauamttechnisch verbunden, aber im Grundbuch immer noch separat. Sind sie trotzdem zwei wirtschaftliche Einheiten?

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        #4
        Die Wohnungen sind bauamttechnisch verbunden
        Der Begriff sagt mir nichts. Hast du ein oder zwei Aktenzeichen ?
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Wohnungseinheit 1 und Wohnungseinheit 2 sind in dem selben Mehrfamilienhaus. Die Wohnungen wurden durch Bauamtantrag zusammengelegt, aber im Grundbuch haben die Wohnungen verschiedene Grundbuchblattnummer.

          Grundbuchblätter haben unterschiedliche Nummer.

          Aktenzeichen ist aber eins.



          Flur und Flurstück sind gleich
          Zuletzt geändert von quark; 04.01.2023, 17:22.

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            #6
            Wenn das Finanzamt die Wohnungen bisher als nur eine wirtschaftliche Einheit bewertet hat, dann reicht eine Erklärung.

            Die "Gretchenfrage" ist dann, ob sie als nur eine Wohnung anzugeben sind mit entsprechend mehr m² Wohnfläche ?

            Da würde ich einen Blick in den bisherigen Einheitswertbescheid werfen.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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              #7
              auf dem alten Grundsteuerbescheid stehen beide Wohnungen drauf als
              "Grundstückbezeichnung: Muster Str. 123, Auft.Pl.-Nr.1 + Auft.Pl.-Nr. 2"
              Einheitswert-Nr/Aktenzeichen ist: ein einziger
              Vertragsgegendstand: ein einziger
              Zuletzt geändert von quark; 04.01.2023, 17:39.

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                #8
                ... auf dem alten Grundsteuerbescheid stehen beide Wohnungen drauf
                Die entscheidende Frage ist allerdings: Werden die "bauamtstechnisch" verbundenen Wohnungen als Einheit genutzt oder nicht ?
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                  Die entscheidende Frage ist allerdings: Werden die "bauamtstechnisch" verbundenen Wohnungen als Einheit genutzt oder nicht ?
                  Biede Wohnungen sind verbunden, die Wand ist durchgebrochen. Ich nutze als eine große Wohnung.

                  Beim Kauf gab es zwei Kaufverträge.(Da die Wohnungen im Grundbnuch getrennt sind und in der Teilungserklärung auch getrennt sind, kriege ich von der Verwaltung separat für jede Einheit eine eigene Nebenkostenabrechnung)
                  Zuletzt geändert von quark; 04.01.2023, 17:48.

                  Kommentar


                    #10
                    ... kriege ich von der Verwaltung separat für jede Einheit eine eigene Nebenkostenabrechnung)
                    Meines Erachtens spielt das keine Rolle, maßgeblich ist, ob sie das Finanzamt als Einheit sieht. Das ist nämlich bewertungsrelevant, weil

                    die Nettokaltmieten je m² bei größeren Wohnungen recht häufig günstiger sind. Siehe Anlage 39 BewG: https://www.gesetze-im-internet.de/bewg/anlage_39.html
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      ok, Also gehören beide Wohnung mit zwei unterschiedlichen Grundbuchblattnummern zu einer Erklärung.

                      Variante 1:
                      Kokrett heißt das, dass im Hauptvordruck GW1 unter " 3 - Gemarkung(en) und Flurstück(e) des Grundvermögens" sind beide Wohnungen einzugeben .
                      Deshalb erstelle ich also zwei Gemarkungen unter "3". Und dabei unter 11
                      - in Gemarkung 1 : 1-erste Fläche. Für dieses Grundstück gilt der in Anlage Grundstück Bodenrichtwert
                      - in Gemarkung 2 : 2-erste Fläche. Für dieses Grundstück gilt der in Anlage Grundstück Bodenrichtwert

                      danach in der Anlage Grundstück GW2 unter "4 Angaben zum Grund und Boden" erstelle ich zwei Flächen passend zu Einheit 1 und zu Einheit2 mit gleichem Bodenrichtwert, auf die ich oben referenzioert habe

                      ODER

                      Variante 2:
                      im Hauptvordruck GW1 unter " 3 - Gemarkung(en) und Flurstück(e) des Grundvermögens" sind beide Wohnungen einzugeben .
                      Deshalb erstelle ich also zwei Gemarkungen unter "3". Und dabei
                      - in Gemarkung 1 unter 11 : 1-erste Fläche. Für dieses Grundstück gilt der in Anlage Grundstück Bodenrichtwert
                      - in Gemarkung 2 unter 11 : 1-erste Fläche. Für dieses Grundstück gilt der in Anlage Grundstück Bodenrichtwert

                      danach unter "4 Angaben zum Grund und Boden" erstelle ich eine einzige große Fläche (qm-erste Wohnung + qm-zweite Wohnung) .

                      Welche Variante ist die richtige?

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                        #12
                        danach unter "4 Angaben zum Grund und Boden" erstelle ich eine einzige große Fläche (qm-erste Wohnung + qm-zweite Wohnung) .
                        Aber nicht die m² der Wohnungen, sondern dein rechnerischer m²-Anteil am Grund und Boden gehört in die Zeile 4 von GW2.

                        https://forum.elster.de/anwenderforu...103#post398103
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          #13
                          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                          Aber nicht die m² der Wohnungen, sondern dein rechnerischer m²-Anteil am Grund und Boden gehört in die Zeile 4 von GW2.

                          https://forum.elster.de/anwenderforu...103#post398103
                          genau. Die Formel kenne ich.

                          Also Variante 2 ist richtig? Korrekt?

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                            #14
                            Also Variante 2 ist richtig? Korrekt?
                            Ja, der Bodenrichtwert ist identisch, also gibt es in Zeile 4 von GW2 nur einen Eintrag.
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                              #15
                              Ich hätte noch eine Frage zu GW2 ->4 Angaben zum Grund und Boden --> 3 Angaben zu den Wohn- und Nutzflächen
                              die erste Wohnung wohnung hat 65qm, die zweite Wohnung hat 65qm. Was soll ich in meinem Fall eingeben? und warum?

                              Variante A:
                              Wohnungen mit einer Wohnfläche von 60 m² bis unter 100 m²
                              Anzahl: 2
                              mit einer gesamten Fläche: 130


                              oder

                              Variante B:
                              Wohnungen mit einer Wohnfläche von 100 m² und mehr

                              Anzahl: 1
                              mit einer gesamten Fläche: 130

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