Wir leben in Rheinland-Pfalz, eines ist das Grundstück mit Wohnhaus und ein anderes Grundstück zählt als "Landwirtschaftliche Nutzung", zwei verschiedene Aktenzeichen.
Wie Grundstück eins auszufüllen ist, ist klar und habe ich auch erledigt.
Aber wie es ist , mit Grundstück zwei? Es handelt sich um ein ungenutzes Feld/Wiese, Grenzsteine sind dort entfernt worden, mein Vater ist längst verstorben und meine Tante wissen auch nicht genau, wo es liegt.
Muss ich es im Hauptvordruck (GW1) als unbebautes Grundstück (wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens) oder als Betrieb der Land- und Forstwirtschaft (auch einzelne land- und forstwirtschaftlich nutzbare Flächen) angeben? Mir ist gesagt worden, als Betrieb der Land- und Forstwirtschaft und dementsprechend auch GW3 ! Stimmt das? Mit Sicherheit ist die Frage hier, schon unzählige beantwortet worden, habe auch die Suchfunktion genutzt, auch schon via Google, aber ich habe nichts gefunden.
Liegt auch vielleicht an Meiner/unserer Gesamtsituation ( angeschlagene Gesundheit, finanzielle Nöten).
Als Entschuldigung möchte ich anführen, bin fix und fertig mit den Nerven.
Ich habe wie erwähnt, GW3 ausgestellt, bekomme aber ständig die Fehlermeldung:
Angaben zu Gemarkungen und Flurstücken des Grundvermögens sind auf dem Hauptvordruck für einen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft nicht zulässig. Land- und Forstwirte müssen die Angaben zu Flurstücken auf der Anlage Land- und Forstwirtschaft vornehmen.
Ich bin ja kein Land- oder Forstwirt, also ist unbebautes Grundstück und damit GW2 doch richtig?
Wie gesagt, sorry für die Frage.
Wie Grundstück eins auszufüllen ist, ist klar und habe ich auch erledigt.
Aber wie es ist , mit Grundstück zwei? Es handelt sich um ein ungenutzes Feld/Wiese, Grenzsteine sind dort entfernt worden, mein Vater ist längst verstorben und meine Tante wissen auch nicht genau, wo es liegt.
Muss ich es im Hauptvordruck (GW1) als unbebautes Grundstück (wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens) oder als Betrieb der Land- und Forstwirtschaft (auch einzelne land- und forstwirtschaftlich nutzbare Flächen) angeben? Mir ist gesagt worden, als Betrieb der Land- und Forstwirtschaft und dementsprechend auch GW3 ! Stimmt das? Mit Sicherheit ist die Frage hier, schon unzählige beantwortet worden, habe auch die Suchfunktion genutzt, auch schon via Google, aber ich habe nichts gefunden.
Liegt auch vielleicht an Meiner/unserer Gesamtsituation ( angeschlagene Gesundheit, finanzielle Nöten).
Als Entschuldigung möchte ich anführen, bin fix und fertig mit den Nerven.
Ich habe wie erwähnt, GW3 ausgestellt, bekomme aber ständig die Fehlermeldung:
Angaben zu Gemarkungen und Flurstücken des Grundvermögens sind auf dem Hauptvordruck für einen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft nicht zulässig. Land- und Forstwirte müssen die Angaben zu Flurstücken auf der Anlage Land- und Forstwirtschaft vornehmen.
Ich bin ja kein Land- oder Forstwirt, also ist unbebautes Grundstück und damit GW2 doch richtig?
Wie gesagt, sorry für die Frage.
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