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Unklarheit EÜR Betriebsausgaben--> gemischte Aufwendungen + Betriebseinnahmen Z.20

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    Unklarheit EÜR Betriebsausgaben--> gemischte Aufwendungen + Betriebseinnahmen Z.20

    Hallo Allerseits,

    möglich, dass ich grade vollends auf dem Schlauch stehe. Es geht um die Erläuterungen zu gemischten Aufwendungen in der EÜR:

    Bei gemischten Aufwendungen ist ausschließlich der betrieblich/beruflich veranlasste Anteil anzusetzen (zum Beispiel Telekommunikationsaufwendungen). Die nachstehend aufgeführten Betriebsausgaben sind grundsätzlich mit dem Nettobetrag anzusetzen. Die abziehbaren Vorsteuerbeträge sind in Zeile 63 einzutragen.

    Nehmen wir mal das erwähnte Beispiel Telekommunikationsaufwendungen. Bei meinen Betriebseinnahmen in Zeile 20 sonstige Sach-, Nutzungs- und Leistungsentnahmen gebe ich den prozentualen Anteil der Privatnutzung an und berechne darauf die Umsatzsteuer, die ich in Zeile 16 Eintrage. Wenn ich nun bei den Betriebsausgaben nur den betrieblich veranlassten Anteil ansetze und nicht den vollen Betrag inkl. voller Vorsteuer (Z.63) , dann ist meine angegebene Privatentnahme doch nicht richtig oder sehe ich das falsch?

    Ich dachte, dass die private Nutzungsentnahme dann zum Zuge kommt, wenn ich einen Gegenstand, Leistung, usw. zu 100% meinem Betrieb zuordne, 100% der Kosten dafür absetze und dann eben auch zu 100% die Vorsteuer ziehe. Wenn ich ohnehin nur den betrieblichen Anteil berücksichtigen darf, dann ist es doch absolut nachteilig für mich auch noch meinen Umsatz durch die Nutzungsentnahme zu erhöhen?

    Ich weiß nicht, ob dieser Absatz schon immer in der Erläuterung steht. Ich bin grade das erste Mal darüber gestolpert.

    Danke schon mal für die Hilfe und noch ein schönes neues Jahr!





    #2
    Ich weiß nicht, ob dieser Absatz schon immer in der Erläuterung steht.
    Den Text gibt es schon viele Jahre. Es ist deine Entscheidung, ob du bei gemischten Aufwendungen gleich nur den betrieblich veranlassten Anteil

    als Betriebsausgabe geltend machst oder ob du alles ansetzt und den privaten Anteil über eine Entnahme berücksichtigst.

    Mit der elektronischen Steuererklärung hat das nichts zu tun
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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