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Grundsteuer, NRW, zwei getrennte Wohnungen in einem Zweifamilienhaus

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    Grundsteuer, NRW, zwei getrennte Wohnungen in einem Zweifamilienhaus

    Hallo
    Ich habe ein Problem bein ausfüllern der Grundsteuer.
    Folgender Sachverhalt.
    Ich bin Besitzer eines Zweifamilienhauses. In der einen Hälfte wohne ich mit meiner Familie. In der anderen Häflte wohnt eine andere Familie.
    Für beide Wohnungen habe ich eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes bekommen.
    Wohnung A hat ohne Keller, Heizungsräume und Dachboden 108m² Nutzungsfläche.
    Wohnung B hat ohne Keller, Heizungsräume und Dachboden 84 m² Nutzungsfläche.

    Frage 1: Muss ich die gesamte Grundstücksgröße von 1200m² auf der das Zweifamilienhaus steht, auf beide Wohnungen verteilen (600+600) , oder mus ich bei der Gemarkung des Grundstückes jeweils die 1200m² eintragen?

    Frage 2:
    Das Haus wurde 1963 gebaut und in Jahr 1997 mit einem neuen Dach versehen. Im Jahr 2009 mit einer neuen Heizungsanlage eingebaut.
    Ist das eine Komplettrenovierung und muss ich das mit angeben?

    Frage 3:
    Bei der Anzahl der Wohnungen mit einer Wohnfläche von 100m² und mehr habe ich für die Wohnung A, Anzahl 1 und Wohnfläche 108 m² eingegeben.
    Bei der Anzahl der Wohnungen mit einer Wohnfläche von 60m² und mehr habe ich für die Wohnung B, Anzahl 1 und Wohnfläche 84 m² eingegeben.

    In der Überschrift lese ich aber eindeutig folgendes:
    Bei Ein- und Zweifamilienhäusern und Wohnungseigentum: Wohn- und Nutzfläche insgesamt angeben !!!
    Muss ich in beiden Formularen für Wohnung A und B jeweils die komplette Nutzungsgröße angeben, also aus Wohnung A und B. Das kann doch nicht richtig sein?

    Vielen Dank für einen guten Ratschlag und Ausfüllhilfe

    #2
    Für beide Wohnungen habe ich eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes bekommen.
    Das ist dann Wohnungseigentum und kein Zweifamilienhaus.

    ... oder muss ich bei der Gemarkung des Grundstückes jeweils die 1200m² eintragen?
    Es muss jeweils die amtliche Fläche angegeben werden. Ob in Zeile 11 von GW1 als Zähler und Nenner jeweils 1 und 2 zutreffen,

    muss sich aus deinen Unterlagen ergeben.

    Bei Ein- und Zweifamilienhäusern und Wohnungseigentum: Wohn- und Nutzfläche insgesamt angeben !!!
    Der Satz meint, das gewerbliche Nutzflächen und Wohnflächen der gleichen wirtschaftlichen Einheit zu addieren sind. Das ist nicht dein Sachverhalt.

    Die Angaben zur Wohnfläche sind in beiden Erklärungen richtig.

    Zur Frage 2: Meines Erachtens reicht das nicht für die Annahme einer Kernsanierung.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Charlie24 Vielen dank für deine Antwort

      Es muss jeweils die amtliche Fläche angegeben werden. Ob in Zeile 11 von GW1 als Zähler und Nenner jeweils 1 und 2 zutreffen,
      muss sich aus deinen Unterlagen ergeben.
      Wie und wo kann ich den das erkennen oder ablesen ob ich dort eine 1 oder eine 2 eintragen muss?
      Wie oben beschrieben, ich habe ein Grundstück (normale Wohnbebauung) mit 2 Wohneinheiten!


      Kommentar


        #4
        Mit dem Sondereigentum an den 2 Wohnungen ist jeweils ein Miteigentumsanteil am Grundstück verbunden.

        Das kann jeweils 1/2 sein und ist notariell beurkundet bzw. aus dem Grundbucheinträgen ersichtlich.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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