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Nebengebäude Grundsteuer Bayern

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    Nebengebäude Grundsteuer Bayern

    Hallo,

    wir haben neben unserem Haus direkt ein Nebengebäude.
    Dieses ist im 1.Stock nur von dem Haus begehbar. Dort befindet sich ein Bügelzimmer, Badezimmer und Abstellraum. Das Erdgeschoss des Nebengebäudes ist nur von unseren Hof begehbar.
    Im Erdgeschoss befindet sich eine Waschküche, WC, Hobbyraum und ein kleiner Abstellraum.
    Grundfläche Nebengebäude ca. 53 Quadratmeter

    Meine Frage:
    Wie gebe ich das Nebengebäude an? Alles als Wohnfläche oder teilweise unter dem Freibetrag als Nutzfläche laufen lassen?

    Bügel+Badezimmer haben zusammen 28 Quadratmeter
    WC 1 Quadratmeter
    Hobbyraum 21 Quadratmeter

    Waschküche und Abstellräume sind meiner Ansicht nach nicht anzugeben...


    Ich hoffe es ist einigermaßen verständlich erklärt.

    Schon mal besten Dank für Kommentare/Infos...


    #2
    Die Räume im Erdgeschoss liegen außerhalb der Wohnung, beim Obergeschoss würde ich das nicht so sehen. Den Abstellraum im OG wird man

    m. E. zur Wohnfläche rechnen müssen. Beim Erdgeschoss sollte der Abzug des Freibetrags von 30 m² zulässig sein.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Vielen Dank für die Antwort.
      Ich dachte Abstellräume müssen nicht angegeben werden?

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        #4
        Ich dachte Abstellräume müssen nicht angegeben werden?
        Nur Abstellräume außerhalb der Wohnung rechnen nicht zur Wohnfläche. https://www.gesetze-im-internet.de/w...234610003.html
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          OK. Vielen Dank!

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