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Grundsteuererklärung Hamburg Denkmalschutz

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    Grundsteuererklärung Hamburg Denkmalschutz

    Hallo!
    Ich habe eine Frage zu der Grundsteuererklärung in Hamburg.
    Ich mache die Angaben für zwei Mehrfamilienhäuser mit jeweils eigener Hausnummer, die zusammen auf einem Flurstück stehen. In der Angabe zum Lage habe ich nur die eine Hausnummer verwendet, da nicht zwei in das Formular eintagen liessen. Beide Häuser sind allerdings ca gleich gross. Die Wohnfläche habe ich für beide Häuser zusammen angegeben.
    Jetzt würde ich gerne noch Angaben zum Dankmalschutz machen. Hier habe ich jetzt in der Anlage Grundstück das Problem, dass ich zwei Denkmalnummern habe. soll ich einfach zwei Gebäudeteile aufführen mit den jeweil ermässigten Wohnflächen?
    Vielen Dank!

    #2
    Die Wohnfläche habe ich für beide Häuser zusammen angegeben.
    Ich würde jedes Wohngebäude einzeln erfassen, das Formular summiert doch selbst auf.

    Auf welcher Seite der Anlage Grundstück sollen denn die Angaben zum Denkmalschutz gemacht werden ?

    Seite 4 - Angaben bei einheitlicher und vollständiger Grundsteuerermäßigung oder direkt bei den Gebäuden ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      ja, das ist eben auch noch mein Problem. Ich habe gadacht, ich müsste bei der Anlage Grundstück unter Punkt 2 die Gebäude bzw. gebäudeteile aufführen. Da kann ich dann auch direkt auswählen, ob eine teilweise Grundsteuerbefreiung vorliegt. Hier weiss ich dann aber auch nicht genau, was ich eintragen soll, weil ich unter Zeile 8 den Denkmalschutz nicht finden kann...

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        #4
        Ich glaube, ich habe es gefunden - Allerdings ist die Frage, ob wir unter 4 - Angaben bei einheitlicher und vollständiger Grundsteuerermäßigung noch einmal die Angaben zum Denkmal machen müssen?

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          #5
          Wenn beide Gebäude jeweils insgesamt Denkmäler sind oder in einem Ensemble liegen, müsste der Antrag auf Seite 4 reichen.

          Die Erfassung bei den Gebäuden verstehe ich so, dass man das nur dann dort machen muss, wenn nur Teilflächen der Gebäude

          Denkmäler sind, damit das Finanzamt prüfen kann, ob diese Flächen überwiegen.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

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          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            verstehe, danke!

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