Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Grundsteuererklärung Hessen Zweifamilienhaus

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Grundsteuererklärung Hessen Zweifamilienhaus

    Hallo Allerseits,

    ich habe mal versucht die Grundsteuer zu erstellen und habe hier und da Fragen.
    Hoffe die hier beantwortet zu bekommen, da mir div. Foren nicht wirklich weiter geholfen haben.

    Wir haben vor einiger Zeit das Einfamilienhaus+Grundstück "geteilt". Danch wurde der Keller zu Wohnraum umgebaut.
    Meine Eltern haben 482/1000 und ich 518/1000 erhalten. Jeder hat auch einen Steuerbescheid bekommen.

    HGrSt 1: Wie sind die Eigentümerverhältnisse? Bruchteilgemeinschaft? Oder jeweils "Alleineigentum einer natürlichen Person" und als angabe im Steuerbescheid A 1/1 und B 1/1
    HGrSt 2: Nun habe ich Grundbuchblatt x681 und noch mal x257-x258 in dem Grundbuchauszug. Welche muss ich denn eintragen? Es geht ja nur eine Nummer einzutragen?

    Zu dem geteilten Gebäude müsste es ja eigentlich ein Zweifamilienhaus , dass wiederrum gebe ich hier als jeweils eine Wohnung bzw. nur die damit verbundenen m² an.

    Vielen Dank vorab.

    Gruß René





    Zuletzt geändert von GoodEvil; 05.01.2023, 12:09.

    #2
    Eigentlich ist es inzwischen Wohnungseigentum, eine Wohnung gehört dir, die andere deinen Eltern.

    Bei den Anteilen sind in Zeile 6 der Anlage Grundstück bei den Eltern 482/1000 bzw. bei dir 518/1000 einzutragen.

    Bei den persönlichen Eigentumsverhältnissen kommt Alleineigentum bzw. Ehegatten in Betracht
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Vielen Dank Charlie24!!!

      Wie sieht das mit dem Grundbuchblatt aus? Da gebe ich bei Eltern und mir nur die eine "Hauptnummer" an, oder?
      Zuletzt geändert von GoodEvil; 05.01.2023, 13:03.

      Kommentar


        #4
        Meines Erachtens sind jeweils die Grundbuchblattstellen des Wohnungsgrundbuchs einzutragen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar

        Lädt...
        X