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Grundsteuer Bayern Wohneigentum Tiefgaragenstellplatz Denkmal

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    Grundsteuer Bayern Wohneigentum Tiefgaragenstellplatz Denkmal

    Hallo, könnte bitte jemand erklären, wie folgender Sachverhalt richtig bei Elster eingeben werden muss?

    Bundesland Bayern, Wohnungseigentum (an einem Reihenhaus mit 80/1000 Miteigentumsanteilen), mit Tiefgaragenstellplatz (5/1000 Miteigentumsanteilen) und einem darauf befindlichen Baudenkmal.

    Das Problem:

    1. Die Wohnanlage mit Denkmal steht auf zwei Flur-Nummern, mit der gleichen Band- (123) und Blatt-Nr.(1234)! Das Reihenhaus hat jeweils 80/1000 Miteigentumsanteile an den beiden Fl.-Nr. 148 (500 m²) und Fl.-Nr.150 (700 m²).

    2. Der Tiefgaragenstellplatz mit 5/1000 Miteigentumsanteilen hat die gleiche Band-Nr. (123), aber eine andere Blatt-Nr. (2345) und befindet sich ebenfalls auf den beiden Fl.-Nr. 148 und Fl.-Nr. 150 (also mit insgesamt 1200 m² Gesamtgrundstück.

    3. Für das Baudenkmal habe ich laut Teilungserklärung das ausschließliches und alleiniges Nutzungsrecht (befindet sich ebenfalls auf Fl.Nr. 150)


    Für das Reihenhaus (Wohneigentum) und den Tiefgaragenstellplatz wurden die Daten folgendermaßen eingegeben, bin mir aber nicht sicher, ob es so richtig ist:

    Bei "Gemeindebezogene Aufstellung der Gemarkungen und Flurstück(e)" habe ich vier laufende Nummern angelegt:

    - 1. Fläche: 500 m², Flurstückzähler: 148, Grundbuchblatt 1234, Zähler/Nenner: 80,00000/1000 (Daten für das Reihenhaus)
    - 2. Fläche: 700 m², Flurstückzähler: 150, Grundbuchblatt 1234, Zähler/Nenner: 80,00000/1000 (Daten für das Reihenhaus)
    - 3. Fläche: 0 m², Flurstückzähler: 148, Grundbuchblatt 2345, Zähler/Nenner: 5,00000/1000 (Daten für den Tiefgaragenstellplatz)
    - 4. Fläche: 0 m², Flurstückzähler: 150, Grundbuchblatt 2345, Zähler/Nenner: 5,00000/1000 (Daten für den Tiefgaragenstellplatz)
    Die 0 m² bei den Tiefgaragenplätzen habe ich deswegen eingegeben, weil sich sonst die Gesamtfläche bei einer m² Eingabe fälschlicherweise erhöht hätte, und ich nicht wusste, wo ich sonst den 5/1000 Miteigentumsanteil des TG-Stellplatzes hätte unterbringen sollen.

    Bei "Gebäude / Gebäudeteil" hab ich dann nur folgendes angelegt:

    - 1. Reihenhaus mit 110 m² Wohnfläche
    - 2. Tiefgaragenstellplatz mit 0 m² Nutzfläche (da unter 50 m²)


    Wegen dem Baudenkmal (nur Grundmauern) habe ich folgendes eingetragen:

    Bei Hauptvordruck unter "4 - Grundsteuerbefreiung/-ermäßigung" ein Häckchen gesetzt, und bei Anlage Grundstück unter "4 - Angaben bei einheitlicher und vollständiger Grundsteuerermäßigung" den Punkt 02 mit "Baudenkmal" angekreuzt. Passt das ebenfalls so, und sollte ich noch weitere Angaben zu dem Baudenkmal machen, und wenn ja, wo?


    Vielen Dank für eure Hilfe!









    #2
    Die 0 m² bei den Tiefgaragenplätzen habe ich deswegen eingegeben, weil sich sonst die Gesamtfläche bei einer m² Eingabe fälschlicherweise erhöht hätte,
    Wie kommst du darauf ? Die Flächenangaben bei den Miteigentumsanteilen des Tiefgaragenstellplatzes sind falsch.

    Natürlich erhöhen die Miteigentumsanteile den m²-Anteil am Grund und Boden geringfügig, aber das ist auch so gewollt.

    Mit den Einträgen zu einem Baudenkmal habe ich mich jetzt nicht befasst.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo, mir ist bewusst, dass ich durch den Tiefgaragenplatz auch 5/1000 am Gesamtgrundstück (die beiden Flurstücke haben ja insgesamt 1200 m²) halte.

      Wenn ich aber hergehe, und bei der "Gemeindebezogene Aufstellung der Gemarkungen und Flurstück(e)" für den Miteigentumsanteil des Tiefgaragenstellplatzes ebenfalls die 500 m², bzw. 700 m² bei den Flurstückzählern 148 und 150 eingebe, dann erhöht sich damit die Quadratmeterzahl beim Gesamtgrundstück auf 2400 m², das heißt bei der "Gesamtsumme der Fläche des Grund und Bodens" stehen dann 2400 m², statt der tatsächlich vorhandenen 1200 m²!

      In dem Beispielvideo bei Elster hat ja der Tiefgaragenstellplatz seine eigene Flurstücknummer, und seinen Miteigentumsanteil am Grund und Boden aus diesem Flurstück. Bei mir aber ist der Miteigentumsanteil des Tiefgaragenstellplatzes (5/1000) ja aus den beiden bereits angegebenen Flurstücken des Wohnungseigentums, und deswegen weiß ich jetzt nicht, wie ich die 5/1000 Miteigentumsanteile des Tiefgaragenstellplatzes eingeben soll, ohne zeitgleich die "Gesamtsumme der Fläche des Grund und Bodens" zu verdoppeln? Hab ich da irgendwo einen Denkfehler?

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        #4
        Hab ich da irgendwo einen Denkfehler?
        Ja, den hast du. Es steht doch in Zeile 6a bzw 7 ausdrücklich dabei, dass zwar die Flurstücksflächen addiert werden, das Finanzamt aber nur

        die Anteile der wirtschaftlichen Einheit berücksichtigen wird.

        Summe_Flurstück.jpg
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Ah, jetzt hab ich es verstanden! Tja, wer des Lesens mächtig ist ... , aber andererseits ist diese "(Gesamt)Summe der Fläche des Grund und Bodens" in Zeile 6a bzw. 7 schon ein bisserl verwirrend, wenn da auf einmal die doppelte m²-Anzahl wie tatsächlich vorhanden erscheint.

          Und nochmals vielen Dank für die Unterstützung, denn da hätte ich ansonsten auch weiterhin drüber hinweg gelesen.

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