Hallo, könnte bitte jemand erklären, wie folgender Sachverhalt richtig bei Elster eingeben werden muss?
Bundesland Bayern, Wohnungseigentum (an einem Reihenhaus mit 80/1000 Miteigentumsanteilen), mit Tiefgaragenstellplatz (5/1000 Miteigentumsanteilen) und einem darauf befindlichen Baudenkmal.
Das Problem:
1. Die Wohnanlage mit Denkmal steht auf zwei Flur-Nummern, mit der gleichen Band- (123) und Blatt-Nr.(1234)! Das Reihenhaus hat jeweils 80/1000 Miteigentumsanteile an den beiden Fl.-Nr. 148 (500 m²) und Fl.-Nr.150 (700 m²).
2. Der Tiefgaragenstellplatz mit 5/1000 Miteigentumsanteilen hat die gleiche Band-Nr. (123), aber eine andere Blatt-Nr. (2345) und befindet sich ebenfalls auf den beiden Fl.-Nr. 148 und Fl.-Nr. 150 (also mit insgesamt 1200 m² Gesamtgrundstück.
3. Für das Baudenkmal habe ich laut Teilungserklärung das ausschließliches und alleiniges Nutzungsrecht (befindet sich ebenfalls auf Fl.Nr. 150)
Für das Reihenhaus (Wohneigentum) und den Tiefgaragenstellplatz wurden die Daten folgendermaßen eingegeben, bin mir aber nicht sicher, ob es so richtig ist:
Bei "Gemeindebezogene Aufstellung der Gemarkungen und Flurstück(e)" habe ich vier laufende Nummern angelegt:
- 1. Fläche: 500 m², Flurstückzähler: 148, Grundbuchblatt 1234, Zähler/Nenner: 80,00000/1000 (Daten für das Reihenhaus)
- 2. Fläche: 700 m², Flurstückzähler: 150, Grundbuchblatt 1234, Zähler/Nenner: 80,00000/1000 (Daten für das Reihenhaus)
- 3. Fläche: 0 m², Flurstückzähler: 148, Grundbuchblatt 2345, Zähler/Nenner: 5,00000/1000 (Daten für den Tiefgaragenstellplatz)
- 4. Fläche: 0 m², Flurstückzähler: 150, Grundbuchblatt 2345, Zähler/Nenner: 5,00000/1000 (Daten für den Tiefgaragenstellplatz)
Die 0 m² bei den Tiefgaragenplätzen habe ich deswegen eingegeben, weil sich sonst die Gesamtfläche bei einer m² Eingabe fälschlicherweise erhöht hätte, und ich nicht wusste, wo ich sonst den 5/1000 Miteigentumsanteil des TG-Stellplatzes hätte unterbringen sollen.
Bei "Gebäude / Gebäudeteil" hab ich dann nur folgendes angelegt:
- 1. Reihenhaus mit 110 m² Wohnfläche
- 2. Tiefgaragenstellplatz mit 0 m² Nutzfläche (da unter 50 m²)
Wegen dem Baudenkmal (nur Grundmauern) habe ich folgendes eingetragen:
Bei Hauptvordruck unter "4 - Grundsteuerbefreiung/-ermäßigung" ein Häckchen gesetzt, und bei Anlage Grundstück unter "4 - Angaben bei einheitlicher und vollständiger Grundsteuerermäßigung" den Punkt 02 mit "Baudenkmal" angekreuzt. Passt das ebenfalls so, und sollte ich noch weitere Angaben zu dem Baudenkmal machen, und wenn ja, wo?
Vielen Dank für eure Hilfe!
Bundesland Bayern, Wohnungseigentum (an einem Reihenhaus mit 80/1000 Miteigentumsanteilen), mit Tiefgaragenstellplatz (5/1000 Miteigentumsanteilen) und einem darauf befindlichen Baudenkmal.
Das Problem:
1. Die Wohnanlage mit Denkmal steht auf zwei Flur-Nummern, mit der gleichen Band- (123) und Blatt-Nr.(1234)! Das Reihenhaus hat jeweils 80/1000 Miteigentumsanteile an den beiden Fl.-Nr. 148 (500 m²) und Fl.-Nr.150 (700 m²).
2. Der Tiefgaragenstellplatz mit 5/1000 Miteigentumsanteilen hat die gleiche Band-Nr. (123), aber eine andere Blatt-Nr. (2345) und befindet sich ebenfalls auf den beiden Fl.-Nr. 148 und Fl.-Nr. 150 (also mit insgesamt 1200 m² Gesamtgrundstück.
3. Für das Baudenkmal habe ich laut Teilungserklärung das ausschließliches und alleiniges Nutzungsrecht (befindet sich ebenfalls auf Fl.Nr. 150)
Für das Reihenhaus (Wohneigentum) und den Tiefgaragenstellplatz wurden die Daten folgendermaßen eingegeben, bin mir aber nicht sicher, ob es so richtig ist:
Bei "Gemeindebezogene Aufstellung der Gemarkungen und Flurstück(e)" habe ich vier laufende Nummern angelegt:
- 1. Fläche: 500 m², Flurstückzähler: 148, Grundbuchblatt 1234, Zähler/Nenner: 80,00000/1000 (Daten für das Reihenhaus)
- 2. Fläche: 700 m², Flurstückzähler: 150, Grundbuchblatt 1234, Zähler/Nenner: 80,00000/1000 (Daten für das Reihenhaus)
- 3. Fläche: 0 m², Flurstückzähler: 148, Grundbuchblatt 2345, Zähler/Nenner: 5,00000/1000 (Daten für den Tiefgaragenstellplatz)
- 4. Fläche: 0 m², Flurstückzähler: 150, Grundbuchblatt 2345, Zähler/Nenner: 5,00000/1000 (Daten für den Tiefgaragenstellplatz)
Die 0 m² bei den Tiefgaragenplätzen habe ich deswegen eingegeben, weil sich sonst die Gesamtfläche bei einer m² Eingabe fälschlicherweise erhöht hätte, und ich nicht wusste, wo ich sonst den 5/1000 Miteigentumsanteil des TG-Stellplatzes hätte unterbringen sollen.
Bei "Gebäude / Gebäudeteil" hab ich dann nur folgendes angelegt:
- 1. Reihenhaus mit 110 m² Wohnfläche
- 2. Tiefgaragenstellplatz mit 0 m² Nutzfläche (da unter 50 m²)
Wegen dem Baudenkmal (nur Grundmauern) habe ich folgendes eingetragen:
Bei Hauptvordruck unter "4 - Grundsteuerbefreiung/-ermäßigung" ein Häckchen gesetzt, und bei Anlage Grundstück unter "4 - Angaben bei einheitlicher und vollständiger Grundsteuerermäßigung" den Punkt 02 mit "Baudenkmal" angekreuzt. Passt das ebenfalls so, und sollte ich noch weitere Angaben zu dem Baudenkmal machen, und wenn ja, wo?
Vielen Dank für eure Hilfe!
Kommentar