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Grundsteuer Bayern - Landwirtschaftlicher Betrieb und zwei Wohnhäusern

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    Grundsteuer Bayern - Landwirtschaftlicher Betrieb und zwei Wohnhäusern

    Hallo zusammen,

    ich habe den folgenden Sachverhalt, bei welchem sich mir die Eingabe im Elster Formular für die Grundsteuer nicht erschließt.

    Es handelt sich um einen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft.
    Auf dem Grundstück welches die Hofstelle beinhaltet stehen noch zwei Wohnhäuser.
    Gebäude 1 ist ein Einfamilienhaus, Gebäude 2 hat zwei Wohneinheiten, wobei eine seit Jahren leer steht.
    Vom Finanzamt wurden nun zwei Aktenzeichen übermittelt.

    Eines der Aktenzeichen haben wir dazu verwendet um die Grundsteuererklärung für den Betrieb der Land- und Forstwirtschaft inklusive der Hofstelle zu erstellen, dies war auch soweit klar.
    Die Flächen des Grundstückes, welche landwirtschaftlich genutzt werden haben wir entsprechend ermittelt und als Fläche der Hofstelle eigetragen.

    Muss nun für die beiden Wohnhäuser jeweils eine Grundsteuererklärung abgegeben werden?
    Sprich sind dann hierfür jeweils zwei Aktenzeichen notwendig?

    Falls ja, wo kann man das Aktenzeichen beantragen?

    Vielen Dank vorab und noch einen schönen Tag.

    #2
    Muss nun für die beiden Wohnhäuser jeweils eine Grundsteuererklärung abgegeben werden?
    Nein, eine für die gesamte Wohnbebauung sollte reichen. Bei dem bayerischen Flächenmodell kommt man immer zum gleichen Ergebnis,

    gleich ob man jetzt die beiden Wohnhäuser samt Umgriff in einer Erklärung zusammen abwickelt oder daraus 2 Einheiten macht, was ohne

    Zustimmung des Finanzamts und ohne 3. Aktenzeichen ohnehin nicht möglich ist. Der Leerstand spielt im Übrigen keine Rolle.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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