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Abruf 2022

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    Abruf 2022

    Hallo,

    ich bin immer früh mit meiner Steuer. Bisher war der Abruf um diese Zeit kein Problem. Bisher wird weder bei mir noch bei einer Freundin, die Lohnsteuerbescheinigung abgerufen.
    Ich habe es ja schon ein paar Jahre gemacht und es hat immer gut funktioniert.

    Hat jemand einen Tipp oder eine Idee?

    Liebe Grüße

    #2
    Bisher war der Abruf um diese Zeit kein Problem. Bisher wird weder bei mir noch bei einer Freundin, die Lohnsteuerbescheinigung abgerufen.
    Dass am 5. Januar bereits Lohnsteuerbescheinigungen für 2022 abrufbar sind, ist die große Ausnahme.

    Die Datenübermittler haben bis Ende Februar Zeit, die Bescheinigungen elektronisch zu übermitteln. Meine Lohnsteuerbescheinigung

    ist zumeist erst Mitte Februar abrufbar, nur meine PKV-Beiträge werden bis Mitte Januar übermittelt, alles andere kommt später.

    Mit der Bearbeitung des Steuerjahres 2022 wird doch sowieso erst Anfang März begonnen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Ah okay. Noch wunderte es halt nur, dass bisher in jedem Jahr der Abruf schon machbar war. Nur dieses Jahr halt nicht.

      Dann warte ich noch etwas.

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        #4
        Es mag schon Arbeitgeber geben, die die Lohnsteuerbescheinigungen bereits Ende Dezember oder am 2. Januar übermitteln,

        aber das ist wie gesagt die große Ausnahme. Ich habe schon erlebt, dass Bescheinigungen erst Anfang März eingetrudelt sind.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Du kannst die Daten aus der Lohnsteuerbescheinigung natürlich manuell eingeben.

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            #6
            Du kannst die Daten aus der Lohnsteuerbescheinigung natürlich manuell eingeben.
            Man bekommt den Ausdruck üblicherweise erst nach der elektronischen Übermittlung. Das ist in den Lohnprogrammen m. W. so eingerichtet.

            Den Ausdruck gibt es erst nach der Verarbeitung. Ich nehme immer die Lohnabrechnung für Dezember, da stehen bei mir auch die Jahreswerte

            mit drauf.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Deswegen bin ich ja irritiert. Die LSt-Bescheinigung habe ich per ArbeitnehmerOnline ja schon längst.

              Ich tippe die sonst manuell ein.

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                #8
                Hallo Weihnachtsbaum,

                ändert aber nichts daran, dass deine Erklärung nicht vor März 2023 bearbeitet wird.

                Tschüß

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                  #9
                  Zitat von Weihnachtsbaum Beitrag anzeigen
                  Deswegen bin ich ja irritiert. Die LSt-Bescheinigung habe ich per ArbeitnehmerOnline ja schon längst.

                  Ich tippe die sonst manuell ein.
                  Steht da auch eine Transferticketnummer drinnen ? Die beweist nämlich, dass der Arbeitgeber übermittelt hat. Es mag immer noch Arbeitgeber geben, die fälschlich den Arbeitnehmern die Lohnsteuerbescheinigung -natürlich ohne Transferticketnummer- ausgeben und dann erst später übermitteln. Und solange das nicht passiert und nichts beim Finanzamt vorliegt, kannst Du dort dann natürlich auch nichts abrufen.
                  Schönen Gruß

                  Picard777

                  P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                  Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

                  Kommentar


                    #10
                    Guten Abend,

                    hat man denn keinen "Vorteil", wenn man vorher die Steuererklärung einreicht? Dann halt mit manuell eingegebenen Daten.

                    Werden denn "normale" Steuererklärungen von Arbeitnehmer nicht nach dem Prinzip first in - first out bearbeitet?

                    Im April kommt Nachwuchs und ich möchte nicht 6 Monate auf meine Rückerstattung warten. ;-)

                    VG
                    Andy

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                      #11
                      Man liegt halt oben auf dem Stapel. Deswegen reiche ich die immer früh ein. Spätestens im April habe ich den Bescheid.

                      Da durch die Grundsteuer usw die FA total überlastet sind, dauert es dieses Jahr wohl länger.

                      Aber ja, first come, first serve

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                        #12
                        Werden denn "normale" Steuererklärungen von Arbeitnehmer nicht nach dem Prinzip first in - first out bearbeitet?
                        Grundsätzlich geht es nach dem Eingang. Wenn eine Erklärung aber in die personelle Bearbeitung geht, dann ist man davon abhängig,

                        dass im zuständigen Arbeitsbereich alle gesund sind, worauf man ja keinen Einfluss nehmen kann. Sonst kann es lange dauern, auch

                        wenn man früh dran ist.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          #13
                          Da durch die Grundsteuer usw die FA total überlastet sind, dauert es dieses Jahr wohl länger.
                          Die Bewertungsstellen sind ein eigener Bereich, auf die Einkommensteuer sollte das keinen großen Einfluss haben.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                            #14
                            Wie Charlie schon schreibt , meistens kommen die Daten frühstens Ende Januar (mit dem Gehaltslauf) wenn eine Transfer ID auf der Bescheinigung ist werden die Daten in der Regel innerhalb 2 Tagen sichtbar. Bearbeitet wird nach "First Come" seit einigen Jahren werden die meisten Fälle von System bearbeitet und das geht recht fix. Vor Mitte März startet der Lauf aber nicht. Die ersten Bescheide kommen dann erst Anfang April (vollautomatische Bearbeitung).

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