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Grundsteuer NRW / ETW + Garage welche nicht nutzbar ist

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    Grundsteuer NRW / ETW + Garage welche nicht nutzbar ist

    Hallo Leute,

    also ich habe eine ETW + einen Tiefgaragenplatz auf einem vielleicht 250m entferntem Grundstück.

    Es handelt sich um einen Stellplatz auf einem Duplex Vierfachparker, welcher bereits seit zehn Jahren unbenutzbar ist und der auch nicht saniert werden kann, da mir nur ein viertel davon gehört (ne etwas komplizierte Geschichte).

    Muss ich dieses Garage in die Grundsteuererklärung eintragen oder nicht ?
    Was denkt ihr ?

    Danke !

    #2
    Muss ich dieses Garage in die Grundsteuererklärung eintragen oder nicht ?
    Du kannst versuchen, mit einem Verweis auf § 248 BewG und die Nichtbenutzbarkeit dieses Gebäudeteils den Stellplatz aus der Bewertung

    zu bringen. Das geht aber m. E. nur über Ergänzende Angaben im Hauptvordruck. Erklären müssen wirst du den Stellplatz.

    https://www.gesetze-im-internet.de/bewg/__248.html
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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