Grundsteuer Mecklenburg Vorpommern Einfamilienhaus und Nebengelass

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  • MaEll
    Neuer Benutzer
    • 06.01.2023
    • 6

    #1

    Grundsteuer Mecklenburg Vorpommern Einfamilienhaus und Nebengelass

    Guten Tag,

    sitze an der Grundsteuer und habe folgende Frage:
    Auf dem Grundstück steht neben dem Wohngebäude (100 qm) ein Nebengelass (alter Stall, 44 qm). Muss ich dieses bei der Angabe berücksichtigen, wenn ja, wie?
    Vielen Dank
  • holzgoe
    Erfahrener Benutzer
    • 19.01.2009
    • 12107

    #2
    Hallo MaEll,
    ich verschieb dich mal ins passende Unterforum Mein Elster, da bekommst du eher Hilfe.

    In dem von dir gewählten Unterforum geht es um ->Alles rund um dieses Forum. Anleitungen - Was kann verbessert werden - welche Foren sollten eingerichtet werden.
    Tschüß

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    • Charlie24
      Erfahrener Benutzer
      • 14.03.2014
      • 45928

      #3
      Auf dem Grundstück steht neben dem Wohngebäude (100 qm) ein Nebengelass (alter Stall, 44 qm). Muss ich dieses bei der Angabe berücksichtigen, wenn ja, wie?
      Wie wird er denn genutzt ? Wenn er leersteht oder nur als Abstellraum für das Wohnhaus genutzt wird, fällt er als Gebäude komplett aus der Bewertung.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar

      • MaEll
        Neuer Benutzer
        • 06.01.2023
        • 6

        #4
        Er wird als Brennholzlager, Werkraum und Abstellraum für Fahrräder etc. genutzt, also muss er nicht berücksichtigt werden?

        Kommentar

        • Charlie24
          Erfahrener Benutzer
          • 14.03.2014
          • 45928

          #5
          ... also muss er nicht berücksichtigt werden?
          Genauso ist das !
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar

          • MaEll
            Neuer Benutzer
            • 06.01.2023
            • 6

            #6
            Vielen Dank für die Hilfe! Beste Grüße

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