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Bei Eigennutzung fällt das unter Handwerkerkosten im Haushalt und ist in der Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen zu erklären.
Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
Wenn die Markise deine eigene Wohnung betrifft und du die Rechnung unbar gezahlt hast, dann kannst du die Arbeitskosten der Firma nach Paragraph 35a Einkommensteuergesetz als Handwerkerleistungen ansetzen.
Betrifft es aber eine Mietwohnung, dann wäre der Gesamtaufwand incl. Material als Werbungskosten bei der Vermietung abzugsfähig.
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