Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Grundsteuer: Zwei Eigentumswohnungen in einem Haus

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Grundsteuer: Zwei Eigentumswohnungen in einem Haus

    Hallo. In einem Haus gibt es insgesamt zwei Eigentumswohnungen, die zu einem Eigentümer gehören. Kann das als Zweifamilienhaus behandelt werden und müssen die beiden Wohnflächen addiert werden? Oder muss zweimal GW1 und GW2 ausgefüllt werden, obwohl es nur einen Bescheid/Aktenzeichen gibt ?
    Thomas

    #2
    Welches Bundesland ?

    Wenn es nur 1 Aktenzeichen gibt, ist nur eine Erklärung zu erstellen. Meiner Meinung nach ist es dennoch Wohnungseigentum.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Thüringen. Übrigens hatte ich auf deine Antwort gehofft, weil ich schon einige Beiträge von dir gelesen habe.
      Thomas

      Kommentar


        #4
        Da die mit dem Sondereigentum verbundenen Miteigentumsanteile am Flurstück unterschiedlich sein dürften, würde ich das Flurstück

        2-mal erfassen, dann kann man auch unterschiedliche Grundbuchstellen angeben. Wenn beide Wohnungen zur gleichen Größenklasse

        gehören, trägt man bei der Anzahl der Wohnungen 2 ein und die Summe der Wohnfläche beider Wohnungen. Der Unterschied zum

        Zweifamilienhaus betrifft die Miethöhe. Für Wohnungseigentum ist die Nettokaltmiete für Mietwohngrundstücke maßgeblich, die auch

        in Thüringen in der Regel höher ist. https://www.gesetze-im-internet.de/bewg/anlage_39.html

        Die Deklaration als Zweifamilienhaus scheitert m. E. am eindeutigen Wortlaut von § 249 Abs. 3 BewG: https://www.gesetze-im-internet.de/bewg/__249.html

        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Vielen Dank für die schnelle Antwort. Die beiden Wohnungen gehören leider nicht zur gleichen Größenklasse. Und wenn ich "Wohnungseigentum" auswähle, sehe ich den Punkt
          "Anzahl der Wohnungen" nicht mehr, wenn ich nichts übersehen habe. Ich muss das dann morgen noch einmal in Ruhe durchspielen.
          viele Grüße, Thomas

          Kommentar


            #6
            Sorry, den Punkt mit der Wohnfläche habe ich doch übersehen.
            Thomas

            Kommentar


              #7
              Und wenn ich "Wohnungseigentum" auswähle, sehe ich den Punkt "Anzahl der Wohnungen" nicht mehr, wenn ich nichts übersehen habe.
              Ich kann im Webformular von Mein ELSTER keinen Unterschied feststellen. Die Zeilen 11 bis 13 von GW2 ändern sich da nicht
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

              Kommentar

              Lädt...
              X