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Grundsteuer Bayern - ehemaliger Bauernhof

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    Grundsteuer Bayern - ehemaliger Bauernhof

    Guten Abend,

    ich sitze gerade an der Grundsteuer für Bayern und bin mir, trotz Video und Recherche, nicht sicher, wie ich die Wohn- und Nutzfläche eintragen soll.

    Es handelt sich um einen ehemaligen Bauernhof mit 1340m² Fläche. Auf der Fläche steht das Wohnhaus mit einer Grundfläche von 150m². Im Erdgeschoss befindet sich eine Wohnung mit 50m² und der ehemalige Stall mit 100m², der von den Mietern zur Lagerung von Holz, als Werkstatt und Hobbyraum genutzt wird. Im ersten Stock befindet weiterer Wohnraum mit insgesamt 150m² (der ehemalige Stall ist mit Wohnraum überbaut, daher mehr m²).

    Zusätzlich gibt es noch zwei Scheunen mit 140m² und 120m². Diese werden als Garage, Holzlagerraum und für nicht mehr benötigte landwirtschaftliche Geräte (Gerümpel) verwendet. Diese Gebäude befinden sich in unmittelbarer Nähe.

    Ich würde diesen Sachverhalt folgendermaßen festhalten:

    Wohnfläche: 200m² (50m² Erdgeschoss + 150m² erster Stock)

    Nutzfläche: 100m² (ehemaliger Stall, jetzt Holzlager, Hobbyraum, Werkstatt) + 140m² (Scheune 1 = Garage, Holzlager, Lager alte Geräte) + 120m² (Scheune 2 - gleiche Funktion wie Scheune 1)= 360m²
    360m² - 50m² (Freibetrag für Garagen) = 310m²

    Passt das soweit? Oder kann ich bei der Nutzfläche noch was abziehen?

    Vielen lieben Dank!

    Viele Grüße
    Till

    #2
    Passt das soweit? Oder kann ich bei der Nutzfläche noch was abziehen?
    Die Lagerflächen für Brennholz im ehemaligen Stall im Erdgeschoss gelten nicht als Nutzflächen, das gleiche gilt für die Brennholzlagerflächen

    in der Scheune. Falls in einer der Scheunen auch noch Sachen wie Gartengeräte oder Mülltonnen gelagert werden, müsstest du neben dem

    Freibetrag für Garagen auch noch 30 m² für andere einer Wohnnutzung zugeordnete Nebengebäude abziehen können.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Diese Holzlagerflächen fallen dann einfach unter den Tisch und werden nirgends zu den qm2 gerechnet?

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        #4
        Diese Holzlagerflächen fallen dann einfach unter den Tisch und werden nirgends zu den qm2 gerechnet?
        Das ist meines Erachtens so und steht auch so in der amtlichen Anleitung.

        Die Nutzfläche umfasst nicht die
        • Konstruktions-Grundflächen, z. B. Wände, Pfeiler
        • Technische Funktionsflächen, z. B. Lagerflächen für Brennstoffe
        • Verkehrsflächen, z. B. Flure, Eingangshallen, Aufzugschächte, Rampen
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Hallo,

          bei der Berechnung der Nutzfläche der Scheune in der auch Autos stehen, kann ich 50 qm für die Nutzung als Garage und weitere 30 qm für die Nutzung zur Abstellung der Mülltonnen pauschal abziehen.

          Ziehe ich dann zusätzlich die Verkehrsflächen ab?

          Um in den Garten zu gelangen, laufe ich durch die Scheune, ist dies dann der Flur?
          Ziehe ich alle Flächen ab, durch die ich laufen muss, um in einen anderen Bereich meiner Scheune zu gelangen.
          Du kannst dir nicht vorstellen, wie unsere Scheune mit tausenden Zwischenböden aussieht.
          Kann ich grundsätzlich diese Zwischenböden, wenn Sie eine Höhe von < 2,0 m zur Hälfte ansetzen, wie bei der Wohnflächenberechnung.

          Gruß
          Maria

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            #6
            Kann ich grundsätzlich diese Zwischenböden, wenn Sie eine Höhe von < 2,0 m zur Hälfte ansetzen, wie bei der Wohnflächenberechnung.
            Für die Berechnung von Nutzflächen gelten diese Regeln nicht. Kann man denn in diesen Zwischengeschossen überhaupt stehen oder ist das mehr

            wie in einem Hochregallager ?

            Verkehrsflächen sind nach DIN 277 keine Nutzflächen.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              In einem von diesen Zwischenböden gelangt man nur durch eine Bodenausschubtreppe.
              Dann kann man darin stehen.
              Wir haben uns überlegt, dies analog dem Dachboden im Wohnhaus entfallen zu lassen.
              Zusätzlich werden wir alle Zwischenböden nicht werten, die man nur über Anlegeleitern erreichen kann,
              sprich wie in einem Hochregallager :-).

              Ich schätze mal mit der Verkehrsflächenregelung wird sich unsere Scheunenfläche stark reduzieren.
              Da der klassische Flur eine Breite von 1,5 m hat, werden wir alle Laufbereich mit 1,5 m Breite abziehen.
              Oder was für eine Breite wird bei der Verkehrsflächenberechnung angenommen?

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                #8
                Oder was für eine Breite wird bei der Verkehrsflächenberechnung angenommen?
                Das habe ich bei unserem Finanzamt schon Anfang September schriftlich angefragt, aber bis heute keine Antwort erhalten.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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