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Grundsteuer NRW

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    Grundsteuer NRW

    Hallo Zusammen,

    folgende Situation:

    Wir haben ein Zweifamilienhaus von meinen Eltern gekauft, zum 01.01.2022 waren meine Eltern allerdings noch Eigentümer.

    Das Haus hat 2 Wohneinheiten. WE1 hat 70 QM, WE2 128 QM.

    WE1 gehörte nur meiner Mutter, WE2 gehörte Vater und Mutter zu gleichen Teilen

    Mein Vater hat die Grundsteuererklärung schon abgegeben, hat aber bei der Wohnfläche auch die 70 QM von WE1 und die zugehörige Garage angegeben.

    Hätte mein Vater an der Stelle nicht nur die 128 qm und keinen Garagenstellplatz angeben müssen?

    Mit freundlichen Grüßen
    mutanus

    #2
    Normalerweise müsste es 2 Aktenzeichen geben, wobei es da bei Ehegatten aber Ausnahmen geben kann.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Ja es gibt 2 Aktenzeichen. Meine Eltern sind aber geschieden. Ich möchte die Erklärung für meine Mutter machen(das Aktenzeichen liegt mir vor).

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        #4
        Die Erklärung, die der Vater eingereicht hat. müsste korrigiert werden. Wenn die übermittelte Erklärung noch nicht bearbeitet bzw. verbeschieden ist,

        kann man die neu übermitteln, sonst muss man Einspruch einlegen. Man darf nur die eigene wirtschaftliche Einheit erklären.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Da wird der Vater sich freuen, der Bescheid ist schon da. Also muss er Einspruch einlegen.. Und was ist jetzt in der Erklärung meiner Mutter anzugeben? sie ist ja (Teil-)Eigentümer beider Einheiten? Oder reicht es, wenn je eine Wohneinheit einmal erklärt wird?

          Danke schonmal für deine Hilfe !!!

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            #6
            Zitat von mutanus Beitrag anzeigen
            Da wird der Vater sich freuen, der Bescheid ist schon da. Also muss er Einspruch einlegen.. Und was ist jetzt in der Erklärung meiner Mutter anzugeben? sie ist ja (Teil-)Eigentümer beider Einheiten? Oder reicht es, wenn je eine Wohneinheit einmal erklärt wird?
            Dann hoffen wir mal, dass die Frist für den Einspruch noch nicht abgelaufen ist.

            Für jede wirtschaftliche Einheit eine Erklärung, für die zweite Wohnung also eine gemeinsame von Beiden, mutmaßlich als Bruchteilsgemeinschaft, da ja kein Ehepaar mehr.

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              #7
              Und was ist jetzt in der Erklärung meiner Mutter anzugeben? sie ist ja (Teil-)Eigentümer beider Einheiten? Oder reicht es, wenn je eine Wohneinheit einmal erklärt wird?
              Ja, sie erklärt nur die Wohnung, die ihr allein gehört. Die gemeinsame Wohnung wurde ja durch den Vater erklärt, wenn auch mit zu viel Wohnfläche und

              einem Stellplatz zu viel.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

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